Ausgetanzt!


Heute ab 9.00 Uhr wird in Leipzig vor einer Strafkammer des dortigen Landgerichts die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren zum Aktenzeichen 6 KLs 607 Js 56884 / 21 gegen Herrn Gil Ofarim, geboren am 13. August 1982 in München eröffnet.

Ofarim? Da war doch was? Ach, ja, das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gil_Ofarim#Antisemitismusvorwürfe_gegen_Hotelmitarbeiter_/_Anklage_gegen_Ofarim

Das von dem Sänger und mehr hierzu konstruierte Lügen - und Märchengebilde krachte wenige Tage, nachdem die Medienmeute sich dran abgearbeitet hatte, beinahe lautlos insich zusammen. Was blieb, war durchaus justiabel.So sah es denn auch der Dezernent bei der Leipziger Staatsanwaltschaft und erhob gegen den Künstler Anklage, die bereits im September 2022 durch Beschluss der zuständigen 6. Strafkammer zugelassen wurde.

Nun geht es dem Herrn aus München im fernen Leipzig in juristischer Hinsicht an den Kragen. Was er als selbstdarstellerische Rechtfertigungsshow wegen seines dilettantisch aufgebauschten, anti - semitischen Vorfall in einem Leipziger Hotelvoyer über sein " Instagram " -  Konto in das Internet stellte, kommt nun vor den Richtertisch. Und noch viel mehr, denn der eher mäßig bekannte Künstler legte dazu noch nach. Er versuchte die zunächst gleichförmige Berichterstattung der Medienmeute in seinem, zuvor aus dem Hut gezauberten unwahren Konstrukt zu lenken. Er beantragte bei Zivilgerichten - den so genannten Pressekammern - den Erlaß von einer einstweiligen Verfügung gegen Presseorgane und Medien, die er mit den dafür üblichen und erforderlichen eidesstaatlichen Versicherungen unterfütterte.

Diese - in denen er seine konstruierte Version des angeblichen Vorfalls in dem Leipziger Hotel wiederderholte - wären demnach wahrheitswidrig, demnach vorsätzlich falsch abgegeben worden. Im Gleichschritt damit läge somit Prozessbetrug vor, sofern die Zivilkammer dem gestellten Antrag nachgekommen ist und ein Betrugsversuch, sofern die Kammer des Künstlers Antrag abgelehnt hat.

Jetzt kommt es knüppeldick für den 41jährigen aus München.   

Sein engagiertes Verteidigertrio aus der hiesigen Landeshauptstadt schoß bereits vor Beginn der Hauptverhandlung mit Kanonen auf Spatzen und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der Strafkammer, nur weil dieser ein wenig Luft aus dem medial aufgeladenen Kessel heraus lassen wollte und im Vorfeld des Verfahrens einen durchaus üblichen " Täter - Opfer - Ausgleich " anregte, was sich für den Angeklagten durchaus strafmildernd auswirken könnte. Die in die Öffentlichkeit kolportierte Äußerung, wonach er ( der Vorsitzende Richter  ) sich nicht vorstellen könne, dass in einem international bekannten Hotel antisemetische Äußerungen vorkommen können, dürfte denn wohl kaum zu einer Richterablehnung wegen des Verdachts der Befangenheit ausreichen.  

Tja, der C - Promi Ofarim ist sich für so manchen Klamauk gut. So tanzte er sich im Privatsender " RTL " unter der gütigen Führung einer russischen Berufstänzerin auf Platz 1, nahm an einer Kochshow teil und legte auch bei " Sat 1 " seine nicht vorhandenen Backkünste offen; der Klamauk " Schlag den Star " bei " Pro7 " zählte ebenfalls zu den sinnfreien Auswüchsen der deutschen Leitkultur, der er sich wohl zugehörig fühlte.

Doch das breite Feld des Show - Biz verlangt zwar keine tiefschürfenden intellektuellen Fähigkeiten, wenn es darum geht, mit Schund, Schrott und Scheiße dem Durchschnittsmichel die Resthirnmasse abzugarebn, doch es ist bei unverzeihlichen Fehltritten jener angeblichen Stars, disen gegenüber gnadenlos. Wer die Regeln der Mistkunst übertritt, wird von der gleichgeschalteten Meute ad hoc ins Abseits gestellt und kommt dort kaum noch wieder ins Spiel um Kohle, Kacke und Konsum.

Für Ofarm könnte sein dämlicher PR - Coup zum Bumerang werden. Dann nämlich, wenn ihn das Landgericht Leipzig zu einer zu erwartenden Geldstrafe verurteilt hat. Dann hat es sich für den selbst ernannten " säkularen Juden " ausgetanzt.

 

SUNYA BEAT  -  Dancer  -  Dehli Slide  -  1999:


  

  

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