" Jan Cux " und der Unterhaltsprozess als unendliche Geschichte.



Wenn Eltern sich trennen oder der Kindesvater sich von Beginn an nicht zu seinem eigenen  Erzeugnis bekennt, ruft dieses zumeist die Dritte Gewalt in diesem, unseren, Staate auf den Plan.Mit Hilfe eines der vielen hungrigen Rechtsanwälte oder auch des Jugendamtes wird sodann die Kindesmutter versuchen, den leiblichen Vater des Nachkömmlings nicht nur fest stellen zu lassen, sondern ihn auch dazu verpflichten zu lassen, für diesen Unterhaltszahlungen zu leisten.

Das gelingt nicht immer, aber immer öfter. Zumal auch dank einer sinnvollen Gesetzesänderung die von Papi Staat vorgestreckten Beträge in Gestalt des Unterhaltsvorschusses jene mögliche Lücke ausgleichen, wenn der Herr Vater nicht zahlen kann, weil er nicht leistungsfähig zu sein scheint oder - nicht zahlen will, weil er seiner Ex - Partnerin bis - Ehefrau noch " Eins " auswischen möchte.

Das bundesdeutsche Unterhaltsrecht ist seit Jahrzehnten zu einem veritablen Tummelplatz für Juristen und Verwaltungsangestellten im gehobenen Dienst geworden. Deshalb wurde es auch zunehmend unübersichtlicher. Dieses wohl auch, weil Mama Justitia einen dornigen Weg zu einer Einzelfallgerechtigkeit anstrebt; sich dabei aber sehr oft verläuft. Manchmal werden deshalb Entscheidungen getroffen, die bar jedweder Logik, bei einem einigermaßen Fachkundigen heftiges Kopfschütteln verursachen.

Ab Ende der 1980er Jahre erhielt ich in schöner Regelmäßigkeit eine Reihe von Unterhaltsverfahren auf den Schreibtisch, deren grobe Zielrichtung es war, das von Papa Staat vorgelegte Geld bei dem Kindesvater wieder einzutreiben. Zumeist waren die Mütter Bezieher von Sozialhilfe und vegetierten somit am Rande der Gesellschaft herum. Wenn nun die mit ihren finanziellen Problemen von dem Erzeuger allein gelassene Frau mutmaßte, dass der Papa diverse Einkünfte verschwieg, wurde er zunächst auf Auskunft verklagt und hiernach auf Zahlung von Unterhalt.

Dieses anerkannte Verfahren nennen wir Stufenklage. Und just so ein Teil lag mir zu Beginn der 1990er Jahre auf dem Tisch. Dieses Mal allerdings als Vertreter des Zahlungspflichtgen. Ein einstiger Bekannter hatte sich nach einem wilden und unsteten Vorleben in den späten 1970er Jahren entschlossen, es mit dem unsicheren Hafen der Ehe zu versuchen. Als dann in der Folgezeit zwei Töchter auf die Welt kamen, wurde es dort bald ungemütlich. Nach zirka 10 Ehejahren erfolgte die Trennung sowie die Ehescheidung und somit das Spießrutenlaufen bei Mami Justitia.

Es flatterten zunächst diverse Aufforderungen des Jugendamtes in Cuxhaven in seinen Briefkasten. Er möge doch bitte schön erklären und zudem auch belegen, wie und woher er seinen Lebensunterhalt bestreite, weil ja die beiden minderjährigen Töchter unterhaltsberechtigt seien.

Gefordert, getan. Der Mandant erteilte dem Jugendamt Auskunft und wies damit nach, dass er zurzeit eine Umschulung zum Floristen durchlaufe, diese über das ehemalige Arbeitsamt gefördert werde und er darüber hinaus keine weiteren Einkünfte noch Vermögen vorliegen habe.

Soweit, so schlecht.

Die Ex - Frau, die längst wieder in einer Beziehung mit einem Mann lebte, ließ aber nicht locker und beauftragte einen Kollegen in Cuxhaven, den Mandanten nun auf Unterhaltszahlung zu verklagen. Die Zielrichtung hierbei war klar, sie wollte für die beiden Kinder einen höheren Unterhaltsbetrag kassieren, als er durch das Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen war. Und die Chancen hierfür standen so schlecht nicht. Der Mandant hatte seine Umschulung inzwischen erfolgreich absolviert und hätte sich nun auf dem gesättigten Markt der Floristen versuchen können.

Der Gesetzgeber sieht nämlich im Fall der bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ein gesteigertes Bemühung des Unterhaltsschuldners ( Kindesvaters ) vor, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, die ihn in die Lage versetzt, eben jene Unterhaltszahlungen leisten zu können. Will heißen: Wenn der Papa keinen Job als Florist bekommt, muss er eben als Bandarbeiter gehen, damit er Unterhalt zahlen kann.

Doch: Leichter gesagt, als getan. Einen umgeschulten Floristen, der einst als Lagerist und Autowäscher sein kärgliches Dasein nach der Scheidung fristete, nun wieder zum Hilfsmalocher degradieren zu wollen. Ist dieses Recht, weil gerecht?

Zu und über diese Frage stritt ich mich in der Folgezeit mit dem Herrn Kollegen aus Cuxhaven. Es war ein alter Hase, ein typischer Küstenanwalt mit Prinz Heinrich - Mütze auf seinem schon schütteren Haar und einer uralten, speckigen Ledertasche made in 1950er Jahre. So erhielt ich dann den ersten Verhandlungstermin von einer Richterin bei dem Amtsgericht in Cuxhaven.

Einer Stadt an der Küste, der Nordsee, die damals schon die besten Jahre hinter sich gelassen hatte. Es herrschte auch dort eine hohe Arbeitslosigkeit. Die Krisen der ehemals vorhandenen Schlüsselwirtschaften, wie Fischerei, Schiffbau und Stahl hatten tiefe Spuren hinterlassen. Es gab keine Jobs mehr. Allenfalls im sich langsam entwickelnden Touristiksektor sowie der damit verbundenen Gastronomie gab es Arbeitsplätze.

Weil die Stadt und deren Peripherie zunehmend zu einer wirtschaftlichen Problemzone verkam, startete die einst verantwortliche Politik eine Charmeoffensive, eine Art Anti - Kampagne. Sie ließ dazu auch ein Maskottchen entwerfen, dass den Namen " Jan Cux " erhielt und alsbald an so manchen PKW mit einem " CUX " - Kennzeichen prangte.

Diese Image - Aufbesserung verfing offensichtlich, den auf einer Vielzahl von Fahrzeugen aus Cuxhaven erkannte ich den lustigen, blauen Mann mit den strohblonden Haaren und der blauen Pudelmütze. Aber auch auf Broschüren, Prospekten und Aushängen war der " Jan Cux " zu sehen.

In das Reich von " Jan Cux " führte mich zu Beginn des letzten Jahrzehnts vor der Jahrhundert und Jahrtausendwende die erste Zugreise. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Cuxhaven, die neben Familiensachen auch weitere Rechtsgebiete zu bearbeiten hatte, entschied meinen Antrag sowie zuvor den des Cuxhavener Kollegen auf Prozesskostenhilfe kurz vor dem Termin. Ich musste deshalb einen weiteren Antrag auf Übernahme der anfallenden Reisekosten stellen.

Der Termin vor dem Amtsgericht verlief ohne Entscheidung. Die Richterin hatte sich zudem auch nicht sonderlich gut vorbereitet. Es gab deshalb ein unergiebiges Gerangel um die Frage, ob der Mandant nun zur Aufnahme einer anderen Beschäftigung als der des Floristen verpflichtet sei oder ob es reicht, dass er seinem jetzt erlernten Beruf nachgeht, bei dem er kaum mehr als 1.200 DM brutto verdiente und somit im Sinne des Unterhaltsrechts nicht leistungsfähig wäre.

Die Richterin tat sich bei einer Entscheidung zu dieser Frage schwer und ließ sie deshalb offen. Nach dem Termin verging beinahe ein Jahr. Der Mandant hatte die Tätigkeit als angestellter Florist aufgegeben und versuchte es nun als Selbständiger in diesem Metier. Eine schon damals mehr als brotlose Kunst. Ein sinnloses Unterfangen in einem überwiegend von Frauen dominierten und besetzten Beruf, irgendwie finanziell voran zu kommen. Floristik - oder auch Blumengeschäfte gab es in Bremen bereits genug und so drohte das Projekt zu einem riesigen Flop zu werden.
Zudem hatte sich der Florist bei der Sparkasse hoch verschuldet und dabei über eine von seiner damaligen Lebensgefährtin geleisteten Bürgschaft in eine Schuldenfalle zu geraten.

Dazu kam der noch nicht beendete Unterhaltsrechtsstreit bei " Jan Cux ". Es kam also knüppeldick, weil der Kollege aus der Stadt an der Nordseeküste von der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wind bekommen hatte, verlangte er außerhalb des zweijährigen Zeitraums ( § 1605 Absatz 2 BGB ) eine ergänzende Auskunft über die Einkünfte des Mandanten.

So riet ich dem Mandaten eine vorläufige Einnahme - Überschussrechnung seiner Steuerberaterin vorzulegen und die ergab schlussendlich: Er verdiente nichts. Dieses bewog später die " Jan Cux " - Richterin die unangenehme Frage zu stellen: " Wovon lebt Ihr Mandant eigentlich? "
Ich würgte mir einen ab und eierte herum, ehe ich kleinlaut einräumen musste, dass er von seiner Lebensgefährtin unterhalten wurde. Diese Antwort rief sodann den Kollegen zu der zutreffenden, aber zweischneidigen Feststellung, dass sich der Florist unterhaltsrechtlich nun so behandeln lassen müsse, als würde er mit seiner Blumen - Bude Geld verdienen und zwar so viel, wie es durchschnittlich bei ähnlich gelagerten Geschäften für die örtlich bezogene Branche errechnet worden sei.

Au, ha, dass klang nach höherer Mathematik und nach einem sich endlos hinziehenden Rechtsstreit. Gab es überhaupt solche statistischen Erhebungen?  Und wenn ja, wo sind sie einlesbar? Der " Jan Cux " - Kollege mit der Prinz Heinrich - Mütze und der schäbigen Aktentasche hatte jetzt ein Problem, denn er musste Beweis dafür antreten, dass der Unterhaltsschuldner mehr als den Regelunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und / oder der Rechtsprechung des Familiensenats am Oberlandesgericht Celle verdienen würde.

Die sichtlich gestresste und genervte " Jan Cux " - Richterin gab dann den sinnfreien Satz von sich: " Sie sollten anerkennen, Herr Rechtsanwalt! " Meine Antwort darauf lautete kurz und bündig: " Nein! " Die Richterin beendete die Verhandlung und stellte eine Entscheidung in dem Rechtsstreit in Aussicht. Doch, die kam nicht. Nicht im folgenden Jahr und auch nicht in dem Jahr danach. Dazwischen hatte sie allerdings einen miesen Trick angewandt, der mich später auf die berühmte Palme brachte.

Sie gab schriftlich einen weiteren Verhandlungstermin bekannt, der zeitlich recht früh lag, so dass ich demnach auch einen frühen Zug nach Cuxhaven nehmen musste. Dann ließ sie diesen Termin absagen und zwar nur bei dem Cuxhavener Kollegen. So dackelte ich arbeitsbeflissen zum Bremer Hauptbahnhof und ließ mich nach Cuxhaven fahren, um dort an der Aushang vor dem Sitzungssaal auf ein leeres Kästchen zu starren. Dann kam mir doch glatt die Richterin entgegen und erklärte mir in einem gespielt überraschenden Ton, dass der Termin doch abgesagt worden sei und ob ich deshalb nicht angerufen worden sei. Als ich dieses verneint, heuchelte sie ihr Bedauern und ließ mich auf dem Flur stehen.

Ich trollte mich unverrichteter Dinge, setzte mich in ein Cafe´in der Nähe der Deichstraße und der davor liegenden Strandpromenade, in dessen Nähe ja auch das Amtsgericht liegt, und las den " SPIEGEL ", genoss den verplemperten Tag bei mildem Frühlingswetter und sinnierte über die Möglichkeiten der  Rache. Auch in dem nahezu leeren Zug, der gegen 10.30 Uhr von Cuxhaven nach Bremen - Hauptbahnhof fuhr, ließe mich der Gedanke nach einer geeigneten Retourkutsche für die " Jan Cux " - Amtsrichterin nicht los. Ihre Behauptung, sie habe einen Tag vor dem Termin in meiner Kanzlei angerufen bzw, über ihre Geschäftsstelle anrufen lassen, war eine glatte Lüge. Auf dem vorhandenen Anrufbeantworter, der immer dann eingeschaltet wurde, wenn das Büro nicht besetzt war, also auch während meiner Abwesenheit, fand sich keine Nachricht.
Und auch einen Tag später erfolgte keine schriftliche Terminsabladung.

Die von der damals, so um die Mitte 40, jedoch auf älter getrimmten Richterin angewandte Methode, diente als tradiertes Mittel, um renitente Rechtsverdreher außerhalb des Dunstkreises des eigenen Gerichtsbezirks zu disziplinieren, zur Räson zu bringen, sofern sie sich unbotmäßig gaben oder einfach, ob ihrer schieren Existenz, zu ärgern. Die " Jan Cux " - Zippe beim Amtsgericht hatte mich schlichtweg auflaufen lassen.

Die Rache des Platzfußindianers würde indes später erfolgen. Wann allerdings, stand zu diesem Zeitpunkt in den Sternen der nördlichen Halbkugel.

Da ich von der zutreffenden Annahme ausging, dass die Cuxhavener Familienrichterin in den nächsten Monaten und mutmaßlich auch in dem betreffenden Jahr keinen weiteren Verhandlungstermin ansetzen würde, rechnete ich den Fall des Mandanten Peter K. vorläufig ab und beantragte deshalb einen Prozesskostenhilfevorschuss. Dabei berechnete ich auch drei Fahrten zu den Terminen bei dem Gericht. Ich befürchtete allerdings, dass der zuständige Rechtspfleger nur zwei Fahrten von Bremen nach Cuxhaven anerkennen würde, weil der dritte Termin ja eigentlich nicht statt gefunden hatte.

Es kam, wie ich es prophezeit hatte. Der Halbgare am Amtsgericht strich mir die dritte Fahrt und setzte damit geringe Gebühren fest. Ich legte die dafür vorgesehene " Erinnerung " gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss fristgerecht ein und begründete das Rechtsmittel. 
Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben des Gerichts, in dem der Rechtspfleger mich bat, die aufgestellte Behauptung, dass keine ordnungsgemäße Terminsabladung erfolgt sei, zu belegen.

" Woher nehmen, wenn nicht stehlen? ", so kreisten meine Gedanken um dieses Problem. Gut, ja, gut, ich sach´ma´, es waren die puren ökonomischen Zwänge, die mich zu einem legalen Trick greifen ließen. Da ich, wie bei den anderen beiden Terminen zuvor auch, einen Antrag zur gerichtlichen Feststellung, dass die anfallenden Fahrtkosten erforderlich sind, gestellt hatte und dieser dem Gericht bereits vorlag, ließ ich von meiner Azubine eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, in der sie bestätigte, dass eine Terminsabsage weder fernmündlich noch schriftlich bis zu dem weiteren Verhandlungstag vorlegen hatte. Damit war die Klappe zu, der Affe tot und ich um 92,70 DM Fahrtkosten und 25,-- DM Abwesenheitsgeld reicher.

Nach einigen Wochen überwies die Niedersächsische Landeshauptkasse den errechneten Betrag auf mein Konto. Danach tat sich in dem Unterhaltsrechtsstreit des Peter K. vor dem Amtsgericht Cuxhaven nichts mehr. " Jan Cux " ruhte. Er ließ den Rechtsstreit ein Jahr, zwei Jahre, ja, beinahe drei Jahre ruhen. Dann regte er sich in Gestalt der Familienrichterin in Cuxhaven wieder.
Die norddeutsch - blonde Familienrichterin bestellte uns zum Halali ein. Der Mandat wurde dazu persönlich geladen. Seine Ex - Frau auch. So fuhren wir zusammen mit dem alten Audi von Bremen nach Cuxhaven. Im Flur des Gerichts begegneten wir dem Anwalt der Gegenseite. Er hatte wieder eine dunkle Jacke angezogen, trug seine Prinz Heinrich - Mütze und unter seinem rechten Arm war die uralte, speckige Aktentasche eingeklemmt. Er musterte beim Erscheinen vor der Tür des Sitzungssaals meinen Mandanten kritisch, ja, ein wenig herablassend und nickte mir nur kurz zu. " Moin! ", war meine Antwort darauf. Dann verschwand er in dem Verhandlungsraum.

Der Mandant und ich warteten noch eine kurze Zeit. Denn die Richterin erschien aus einer Nebentür und rief sofort die Rechtssache auf. Wir betraten den Raum. Damit hatte ich vermieden, mich von dem Stuhl erheben zu müssen, wenn sie den Sitzungssaal betritt. Ich hatte keinen großen Bock auf die alte Zippe. Die sah - bis auf eine leicht trutschige Brille - nahezu unverändert aus, obwohl beinahe 5 Jahre seit dem ersten Verhandlungstermin vergangen waren.

Im Laufe der Jahre gerät ein zugelassener Rechtsanwalt ja an die unterschiedlichsten Richter und hat  dabei in vielen Fällen die Möglichkeit. in die Abgründe der menschlichen Seele zu schauen, weil sich deren Verhandlungsführung nie wie ein Ei dem anderen gleicht. Es gibt arrogante Pinsel, die ihre oft fachlichen Unzulänglichkeiten damit kaschieren wollen. Es gibt die Kumpeltypen, die dann Einen auf kollegial machen. Und es gibt auch stinkend faule Schwarzkittel, die einfach keine Lust auf gar nichts haben.

Die Familiendezernentin am Amtsgericht Cuxhaven war eine Melange aus allem. Ich durchschaute jedoch ganz klar, worauf sie hinaus wollte: Ja kein ellenlanges Urteil schreiben! Und so war auch ihre Verhandlungsführung. Zunächst verlangte sie von dem Beklagten, also meinem Mandanten, die aktuellen Zahlen über seine Einkünfte in Form der schon mal vorgelegten vorläufigen Gewinn - und Verlustrechnung. Diese Zahlen sahen zwar etwas rosiger aus, jedoch ließ sich anhand ihrer eindeutig erkennen, dass der Kindesvater, mein Mandant, nüscht auf der Naht hatte. Der " Jan Cux " - Anwalt stichelte daraufhin herum und wollte von ihm wissen, warum er keine andere Tätigkeit aufnimmt. Ich konterte den zynischen Einwurf des Herrn Kollegen und stellte die Gegenfrage, wieso und weshalb er dazu verpflichtet sei.

Dann ging es plötzlich rasant weiter. Die faule Richterin schlug einen Vergleich vor. Inzwischen seien ja beide Töchter 18 Jahre alt und damit bestand für den Kindesvater keine gesteigerte Unterhaltspflicht mehr. Dann werkelte sie an einem Zahlenkonstrukt herum, das hinten und vorne nicht stimmte und regte schließlich an, dass der Unterhaltsschuldner, also der Beklagte, somit mein Mandant, auf die von ihr errechneten Unterhaltsrückstände einen Betrag von X- tausend DM  zahle, dieses in Raten in Höhe von 100 DM monatlich und damit sei die Angelegenheit erledigt. Ich bat um eine kurze Unterbrechung der Verhandlung. Ich schlug dem Mandanten vor, die Summe noch zu reduzieren und dann den Vergleich anzunehmen. Er willigte meinem Vorschlag ein.

Dann diktierte die faule Richterin den Vergleich und wollte die Sitzung schnell schließen. " Nein, einen Moment bitte!", wendete ich ein. " Können Sie die PKH auch für den Abschluss eines Vergleichs bewilligen? ", stellte ich ihr die Frage. Etwas missmutig diktierte sie dann: Der Prozesskostenhilfebeiordnungsbeschluss wird dahingehend ergänzt, dass der dem Beklagten  beigeordnete Rechtsanwalt... auch für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wird... "

Das war´s!

Wir fuhren nach einer kurzen Stippvisite bei den Eltern von Peter K. zurück nach Bremen. Ich rechnete die Streitsache ab und erhielt noch eine weitere Vergleichsgebühr, die wegen des überschießenden Wertes, denn der Klägeranwalt hatte ja nur den einst rückständigen Unterhalt verlangt, etwas höher ausfiel als die beiden anderen Gebühren. Trotzdem Armenanwalt bleibt Armenanwalt und das galt auch für den " Jan Cux " - Kollegen.
Die Gebühren waren um mehr als 1/3 niedriger als die einstigen Regelsätze. Was soll´s? Oder: Kleinvieh macht auch Mist.
Ob nun bei " Jan Cux " in einem Unterhaltsverfahren mit Langzeitwirkung oder anderswo.




" Sula Bassana " The Night " - 2009 :












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