90 Jahre und im Knast



Seit dem Wochenende hämmern uns die Öffentlich Rechtlichen über die allseits beliebte und von dem Zwangsgebührenzahler finanzierte " Themenwoche " den feinen, aber dafür gigantischen Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Rechtsstaat auf die Lauscher und senden dabei allerlei Gedöns zu diesem Komplex in die Fernsehzimmer. So mancher Mühsam und Beladene darf dabei auch seinen tiefsinnigen Beitrag leisten. Ein Hobby - Henker kann auch seine Sicht der Undinge in diesem, auch so belasteten Lande, zum Besten geben. Und schließlich haben hier und da auch Menschen aus dem Bereich der Dritten Gewalt das Wort.

Allzu wortgewaltig gibt sich indes eine ältere Dame aus dem hessischen Örtchen Winterscheid, die vor einigen Tagen zarte 90 Jahre alt geworden ist. Sie ist die Grand Dame der wieder größer werden Gruppe der Holocaust - Leugner.

Ginge es nach der Old Lady, so hat es eine Massenermordung, einen Genozid also, an dem jüdischen Volk ab dem Zeitraum von 1933 nie gegeben. Die Kzs? Allels nur Fake News! Die Transportzüge in die KZs? Waren nur leere Güterwagons! Die Herstellung und Anwendung von Zyklon B? Ein Experiment zum Wohle der Landwirtschaft!

Die Frau heißt Ursula Haverbeck:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_Haverbeck

Tja, jetzt sitzt die weißhaarige Dame im Knast. Sie muss eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung antreten. Ist das gerecht?

Die alte Dame unter den Berufsleugnern hielt seit 2004 die Justiz in der gesamten Bundesrepublik in Trab.

Es begann vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen ( Nordrhein - Westfalen ) , wo sie wegen Volksverhetzung zu einer saftigen Geldstrafe rechtskräftig verurteilt wurde.

Sie setzte ihren Reise durch die Säle der Strafjustiz fort.

Das Landgericht Dortmund verurteilte Haverbeck zirka 3 Jahre später zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen a´30 Euro.

Zwei Jahre darauf erhielt H. wegen Beleidigung eine erneute Geldstrafe. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen erkannte auf eine solche in Höhe von 2.700 Euro.

Dann marodierte sie im benachbarten Freistaat Bayern herum. Da werden andere Saiten aufgezogen. Das Landgericht München I verurteilte sie wegen Volksverhetzung  zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung.

Fünf Jahre danach wurde sie erneut wegen Volksverhetzung, dieses Mal durch das Amtsgericht Hamburg, zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

2016 erhielt die mehrfach Vorbestrafte durch das Amtsgericht Detmold eine weitere Verurteilung von acht Monaten ohne Bewährung; hiernach durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen eine Strafe von 11 Monaten, die jeweils ohne Bewährung ausgeworfen wurde. H. legte gegen das letzte Urteil Revision ( Sprungrevision ) ein.


Auch danach ging es munter weiter:

Im November 2016 wurde sie von dem Amtsgericht Verden wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 1/2 Jahren verurteilt. Hiergegen wollte sie Berufung einlegen.


Im Februar des vergangenen Jahres verurteilte sie das Amtsgericht Detmold erneut zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Das vor dem Landgericht Detmold geführte Berufungsverfahren gegen dieses Urteil endete mit der Erkennung auf eine vierzehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. H. ließ gegen diese Entscheidung Revision bei dem Oberlandesgericht in Hamm einlegen.

Im Oktober 2017 wurde H. von dem Amtsgericht Berlin - Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten rechtskräftig verurteilt, nachdem ihre Berufung vor dem Landgericht Berlin verworfen wurde.

Am 2. Mai 2018 schließlich sollte H. in der JVA die Haft antreten. Nachdem sie dort nicht erschien, erließ die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Verden Vollstreckungshaftbefehl. Aufgrund dessen H. am 9. Mai 2018 zu der JVA Bielefeld - Brackwede überstellt wurde.

Ihre dagegen eingereichter Verfassungsbeschwerde wurde am 3. August 2018 durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen, da die so genannte Vorprüfungskammer
keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch das Strafgesetz des § 130 Strafgesetzbuch erkannte.

Bei derart vielen Verfahren lassen auch die fachlich beschlagenen " wikipedianer " mal alle Fünfe gerade sein und die Flügel des Rechts schlaff nach unter fallen.
In dem entsprechenden Artikel über Frau " Holcaust - Leugnerin " H. wird zunächst von der durch Frau H. eingelegten Berufung gegen das aus 2017 erfolgte Berufungsurteils des Landgerichts Detmold ausgegangen. Das Rechtsmittel hiergegen ist aber gemäß § 311 Absatz 1 der Strafprozessordnung ( StPO ) als Revision zu bezeichnen.

Ferner wird in dem dortigen Absatz des eingetragenen Artikel nicht darauf hingewiesen, dass das Landgericht Detmold bei der erkannten Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafenbildung vorgenommen hat ( §§ 54 II 1 , 44 StPO ). Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Detmold lautete auf 10 Monate Freiheitsstrafe, so dass hier der Grundsatz des reformatio in peius zum Tragen kommt, wonach gemäß § 331 Abs. 1 StPO die Rechtsmittelführerin im Berufungsverfahren nicht zu einer höheren Strafe verurteilt werden darf.

Nun sitzt die jute Ursula dennoch in Bielefeld im Knast und könnte darüber sinnieren, ob es gerecht ist, dass eine 90 Jahre alte Frau eine Haftstrafe verbüßen muss. Ich sie aber eigentlich nicht müssen, wenn sie ihren offensichtlich noch klaren Verstand nicht zur Verbreitung von Unwahrheiten missbrauchen würde.

Mal ganz ehrlich: Während die Mehrzahl der älteren Menschen in diesem Land mit zunehmenden Alter eigentlich vernünftiger werden sollten, sieht es bei H. eher umgekehrt aus.
90 Jahre und kein bisschen weise?


" Das Lumpenpack " mit " Don des Dorfes " - 2015:









Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Was ist eigentlich aus dem Gilb geworden?