Wortungetüme - Teil II



Während einer Recherche im Internet entdeckte ich - wohl eher zufällig - einen Eintrag des Bundesumweltamtes, der ein Projekt betrifft, das unter:
der Rubrik " Bestandsaufnahme von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten " dort geführt wird und sich mit einer kurz nach der Wende initiierten Untersuchung über Flächen, die möglicherweise mit Sprengstoffen / Munition belastet sind, befasst.


Beim Lesen des Textes kamen mir Gedanken an eine Deutschstunde von vor 45 Jahre in der FOS, in der sich der einstige Lehrer mit Wort - und Begriffszusammensetzungen befasste. Was er dort an Beispielen nannte, ist mir dann später während meines Studiums und der Berufsausübung viele Male unter gekommen.

So beispielsweise im Erbrecht das " Familienfideikomiss "

https://de.wikipedia.org/wiki/Familienfideikommiss )


" Vollstreckungsabwehrklage "

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage )


" Nichtzulassungsbeschwerde "


( https://dejure.org/gesetze/ZPO/544.html )


Die Kollegin Theresa Rath hat in ihrem Blog über jene seltsamen Wortkonstruktionen einige kritische Anmerkungen veröffentlicht.


https://raththeresa.wordpress.com/2017/10/13/noch-so-ein-text-ueber-jura-und-schoene-worte/


Nun ist die Jurisprudenz von je her bemüht, sich von den übrigen Wissenschaften durch eine besonders gestelzte Sprache abzugrenzen. Die Juristerei dürfte auch in der heutigen Zeit immer noch mit einem sehr großen Quantum Herrschaftswissen in Verbindung gesetzt werden können, denn: Wer die Gesetze macht, sie verabschiedet und umsetzt, der hat die Macht über den Betroffenen ( den Bürger als Untertan ).

Aber auch in anderen Lebensbereichen gibt es Wortungetüme:

https://www.sueddeutsche.de/leben/wortungetueme-im-deutschen-really-kassenrabattvertragsarznei-1.1629838


So stelle ich mir dazu die berechtigte Frage, ob einfaches Deutsch nicht einfach einfach geschrieben werden kann?
Während meiner Ausbildungszeit, in der der Besuch der örtlichen Berufsschule Pflicht war, stand in einem von jeden Lehrling anzuschaffenden Fachbuch, dass die deutsche Sprache zwar sehr formalistisch sei, aber gerade deshalb nahezu auffordert, sie in auch so zu nutzen. Dann kamen einige Beispiele für " gutes " und " schlechtes " Deutsch.
Zu den eher " schlechteren " Ausdrucksmöglichkeiten zählten die Buchautoren jene Wortkonstruktionen mit " Ung " - Endungen.
Sie sollten möglichst vermieden werden.

Hmmmh, das dürfte nicht nur heutzutage eher schwierig sein. Es sei denn, der sich Ausdrückende schreibt seinen geistigen Dünnpfiff in der Unart des Denglisch nieder. Aber dort sind ebenfalls die Grenzen der Möglichkeiten schnell erreicht. Dann nämlich, wenn der Leser einer solchen Wortkonstruktion diese nicht mehr versteht.





Der andere, von den Völkischen, den Nationalisten und natürlich der AfD favorisierte Weg, die deutsche Sprache von unverständlichen Wortungetümen zu befreien, wäre ein knallhartes Eindeutschen derselben. Also: Hinfort mit allen fremdländischen Begriffen.
Dieses wurde bereits im Tausendjährigen Reich, also während der NS - Zeit praktiziert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sprache_des_Nationalsozialismus ).

Als Grundlage dafür diente Hitler Hetzbuch " Mein Kampf ". Allerdings hat der diese Forderung wohl eher von einem Otto Sarrazin ( einem Großonkel des Noch - SPD - Mitglieds und Märchenverbreiters Tilo Sarrazin ) abgekupfert, der bereits 1886 ein " Verdeutschungs - Wörterbuch " / " Verdeutschungshandbuch " heraus gab, um damit den sprachlichen Umtrieben entgegen zu wirken. Auf den geistigen Mist des " Führers " ist die Forderung nach dem Eindeutschen von Begriffen wohl deshalb nicht gewachsen.


https://www.welt.de/kultur/article125913457/Der-erste-Sarrazin-hiess-Otto.html

Aus den sprachlichen Umfeld heraus entstanden alsdann auch Begriffe, die als " Kauderwelsch " bezeichnet werden.
Auch hierbei wird Sprache, werden Begriffe derartig verunstaltet, dass sie für den Normalo, den Durchschnittsmichel, nicht oder nur sehr schwer verständlichen werden.

Dazu zählt zweifelsohne das " Behördendeutsch ", aber auch die Juristensprache.

Besonders interessant wird es aber, wenn Politiker ein Mischmasch aus alledem anwenden:









Die Ausgeburt jedweder sprachlichen Verirrungen aber, sind eben jene Wortungetüme, wie:


Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung 

oder


Kassenrabattvertragsarzneimittelnichtverfügbarkeitskennzeichnungsfehlerberichtigungsermächtigung 

Geht´s noch?




RADIOMÖBEL  - Vi hatar stenar  -  1975:







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