Der Hausjurist


 

Heute Morgen erhielt meine bessere Hälfte eine WhatsApp - Nachricht, in der unsere Tochter ihr mitteilte, dass die Solar - Fachfirma " Sonnenmacher " aus München nun endlich und dieses nach über einem Jahr, die für immerhin 40.000 Euro erworbene Anlage vollständig installiert hatte.

Davor aber, gab es so manches Missverständnis. Zunächst fehlte ein Regler in dem gelieferten Paket mit zirka 80 Modulen. Der Techniker fuhr sodann unverrichteter Dinge wieder zurück zu seinem Arbeitgeber. Die vier Paletten mit den Modulen standen über Monate vor der Garage und gammelten vor sich hin.

Zu Beginn dieses Jahres kam dann Bewegung in die Sache. Der Regler wurde geliefert und der Techniker legte los. Doch er baute stand eines 15 Kilowattspeichers lediglich einen 7,5 Kilowatt - Akku ein. Die Schlussrechnung flatterte indes bereits einen Tag später ins Haus. Diese war zudem auch noch falsch. Unsere Tochter monierte dieses. Doch sie stieß bei der Münchner Firma offensichtlich auf taube Ohren.

Es folgte eine Mahnung. Dann noch eine. Die Angelegenheit wurde nervig. Unsere Tochter bat mich, ihr ein gepfeffertes Schreiben aufzusetzen, damit die Vertragssache auch juristisch geklärt werden könne. Gesagt, getan.

Ich zauberte aus meinem Fundus an Rechtskenntnissen einige Fachvokabeln aus dem Hut und formulierte damit einen geharnischten Brief.

Das saß. 

Gestern nun, kam der Techniker erneut. Er tauschte den Akkus aus und baute den größeren Stromspeicher ein.

Na, bitte, wer sagt´s denn?

Manchmal hilft eben ein Jurist in der Familie!

Und so erinnerte ich mich gerne an so manche eigene Rechtssache, die ich während unserer Zeit in Dresden mehr oder weniger erfolgreich abwickeln durfte.

Da war die Gebührenangelegenheit des damaligen Schornsteinfegermeisters, der von der Pelletheizung, die wir ab 2010 in Betrieb genommen hatten, keinen blassen Schimmer besaß und uns eine Gebührenrechnung über satte 320 Euro aufsetzte. Ich sah mir die entsprechenden Vorschriften in der Bundesimmissionsschutzverordnung genauer an und stellte fest, dass ein Abgasmessung bei Neuinbetriebnahme gar nicht vorgesehen war. Der Pelletkessel war ja bereits nach der Herstellung und vor der Auslieferung an uns von der zertifizierten Prüfstelle auf seine Abgaswerte eingemessen. Eine nochmalige Überprüfung durch den Schornsteinfeger war gar nicht erforderlich. 

Nun, ich legte gegen den Gebührenbescheid, der anschließend durch die zuständige Stelle der Stadt Dresden erging, sofort Widerspruch ein. Doch die Dame in der Behörde (  jetziges Referat 33 ) sah die Rechtssache anders. Sie beabsichtigte mein Rechtsmittel abzubügeln und gab mir allen Ernstes den falschen Rechtsrat, den Widerspruch zurückzunehmen. Ich argumentierte nun mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Das saß. Der Kaminkehrmeister nahm seinen Antrag auf Gebührenfestsetzung zurück.

Ein anderer Fall betraf auch die Pelletheizung. Der Lieferant hatte Schund / Schrott geleifert. Die Pellts verstopften nach einigen Tagen die Förderschnecke des Sacksilos. Nach einigen Tagen informierte ich den Lieferanten und drohte ihm, die gesamte Lieferung wieder absaugen zu lassen, wenn er auf die vollständige Bezahlung der Rechnung pochen würde. Ich hatte Erfolg. Der Betrüger ließ sich auf die Hälfte des Gesamtpreises ein. So sparten wir beinahe 500 Euro.

In einem anderen Fall sollte der Lieferant im Januar seine 5 Tonnen in das Silo einblasen. Der 7,5 Tonner, ein Tankwagen einer Firma außerhalb Dresdens, hätte jedoch nicht in die enge Straße einfahren können, weil der Gehsteig und Teile des Straßenpflasters wegen Bauarbeiten, die der Energieversorger durchführen ließ, aufgerissen wurde. Ein LKW wäre dann nicht durchgekommen. Ich beschwerte mich zunächst bei der zuständigen Straßenbaubehörde und drohte späte mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, sofern die Bauarbeiten bis zum Pellet - Liefertermin nicht weiter bzw. weitergeführt werden sollten.

Das saß! Und wie!

Die lahmarschige Baufirma zog sämtliche Hansel zusammen und legte los. Die Gruben wurden geschlossen, der Schacht von der Straßeneinmündung bis zum Haus zugeschüttet und fest planiert. Der Pellt - Tankwagen konnte kommen.           

Doch mein juristisches Paradestück zeigte ich im Zivilverfahren gegen die Santander Bank, die sich beharrlich weigerte, die über mehrere Jahre zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren für verschiedene Ratenkredite zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte in mehreren Musterverfahren den klagenden Kunden den Anspruch auf Erstattung der jeweils üppigen Gebühren zugestanden. Ein Tsunami an Rückforderungen erging über sämtliche Kreditinstitute. Die versuchten die Ansprüche abzuwürgen. 

Ich engagierte mich deshalb in einem Forum des Online - Portals " Finanztest. de " und half den dort verzweifelten Ratsuchenden ein wenig. Unter anderem formulierte ich eine Musterklage, die ich in meinen Blog einstellte und über einen Kommentar bei " Finanztest. de " verlinken durfte.

Weil das BGH - Urteil im Oktober ergangen war und die darin festgelegte Forderungsverjährung mit dem 31. 12. jenes Jahres eingetreten wäre, riet ich den nicht selten armen Würstchen, eine Klage, entsprechend meines Musters, gegen die Santander - Bank, aber auch andere sich weigernde Institute, einzureichen.

Mein Rat schlug wie eine Bombe ein. Beim zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach lief das Faxgerät heiß. Weil mehr als Tausend Klagen eingegangen waren, musste das Personal über Mitarbeiter aus Düsseldorf aufgestockt werden.

Die Geschäftsstellenbeamten verfluchten die in der Nähe residierende Santander Bank. Für mich war es indes ein innerer Vorbeimarsch, denn die aggressiven Geschäftspraktiken des Geldinstituts waren mir schon lange ein Dorn im Auge.

So durfte ich als Hausjurist auch hier einen triumphalen Erfolg feiern.   

    


ROBB & POTT  -  Flesh And Steel  -  Once Upon The Wings  -  2016:





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