Vater unbekannt?



Gestern las ich im SPIEGEL einen Artikel über ein nicht nur seltsames, sondern wohl eher fragwürdiges Geschäftsmodell. Dort steht dazu folgendes:
" Mindestens 25 Kinde von 19 Frauen - hier erzählt ein Mann, wie er mit Scheinvaterschaften ausländische Mütter vor der Abschiebung.... "

( SPIEGEL 17 / 2023, S. 32 )

 Was dort auf 4 Seiten geschildert wird, ist nicht nur das tägliche Brot für jene Behörden, die sich mit dem Thema Scheinvaterschaften zu befassen haben, sondern auch für jene Beteiligte, wie Rechtsanwälte, Notare und Schleuser, die hiermit mehr oder wenige Geld verdienen.

Scheinvaterschaften zählen zu der nicht gerade kleinen Grauzone des hiesigen Rechtssystems. Wenn ein Kind als leiblicher Nachkomme eines Mannes gelten soll, muss dieser seine Vaterschaft amtlich anerkennen. Dieses kann über eine Stelle des Jugendamtes oder auch bei einem Notar erfolgen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung

In den Fällen, die der SPIEGEL - Artikel skizziert, erfolgte die erforderliche Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch einen Notar. Mit der amtlichen Vaterschaftsfeststellung erwächst dann eine Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber dem Kind. Doch darum geht und ging es dem Protagonisten in jenem SPIEGEL - Beitrag gar nicht. Ihm war auch nicht unbedingt das Geld, welches er mit seinem Handeln hätte verdienen können, so wichtig.

Kasulke, so wird er dort genannt, der " Big Daddy ", der mindestens 25malige Vater von mindestens 19 Frauen ( bis auf Eine allesamt Ausländerinnen und diese wiederum allesamt Asylbewerberinnen ) ist eine Melange aus " Gutmensch " bis Altruist und darüber hinaus. Kasulke wohnt in einem Dorf irgendwo im Osten Deutschlands. Er ist um die Anfang 60. Da könnte das Leben bereits zum größten Teil gelaufen sein. So bis zur Hälfte der Zielkurve sollte ein im überwiegend wohlhabenden Europa sein Heu im Schober eingefahren. Will heißen: Er hat seine Familie mit durch das dornenreiche Leben laviert; er hat nicht so selten Eigentum geschaffen und er könnte eine ausreichende Altersvorsorge getroffen haben.

Doch Kasulke hat nichts von dem erreicht. Er wohnt zur Miete und lebt von " Hartz IV ", dem Bürgergeld. Er muss zwar nicht hungern, nicht frieren ( auch wenn die Heizkosten exorbitant gestiegen sind ) und er muss vor allem nicht um sein Leben fürchten.

 So schwang sich Kasulke zu eine Art von Wohltäter auf und verhalf durch die formale Vaterschaftsanerkennung 18 Frauen, die jene täglichen Privilegien in ihren Heimatländern nicht vorweisen konnten, zu einem relativ sicheren Aufenthalt. Mit der Geburt jener zwei Dutzend Kinder, deren Vaterschaft er anerkannt hat, entfielt für die Asylbewerberinnen ( zumeist wohl eher abgelehnte Asylbewerberinnen ) der unsichere Duldungsstatus. Ihnen wurde eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Deshalb, weil die hier geborenen Kinder, deren Vater er formal ist, unter den Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes fallen, der Ehe und Familie erfasst.

Kinder einer Nicht - Deutschen, deren Vater jedoch ein deutscher Staatsangehöriger ist, werden von jenem Artikel 6 des Grundgesetzes mit erfasst. Und daraus wird auch der besondere Schutz der leiblichen Mutter abgeleitet. Juristisch betrachtet eine logische Folge. Doch es gibt dazu auch eben jenen Grauzone(n).

Nun Kasulke dürfte strafrechtlich bewertet ein Betrüger sein, denn er hat gegenüber den jeweils befassten Behörden falsche Tatsachen vorgegeben, nämlich die Vaterschaft zu jenen 25 Kindern.

Doch das spielt jetzt keine Rolle mehr, denn Kasulke wird als 25facher Vater in 19 Fällen aufgeführt. Und damit ist der Unwahrheit Genüge getan.      

Während ich den Artikel las erinnerte ich mich an einen fiktiven Fall aus der Fernsehserie " Liebling Kreuzberg " , die zum Ende der 1980er bis in die späten 1990er Jahre im " Ersten " bzw. bei den Sendern der ARD lief und in der der verstorbene Manfred Krug die Rolle des Rechtsanwalts Robert Liebling aus Berlin / Kreuzberg spielt.

In einer Folge hatte es Rechtsanwalt Robert Liebling mit einem etwas anders gelagerten Fall, der jedoch unter das weite Gebiet des Familienrechts fällt, zu tun. Eine junge Frau und Mutter erschien in der sehr unkonventionell eingerichtete Berliner Kanzlei Liebling und berichtete dem grünen Wackelpudding aus einem Plastebecher löffelnden Volljuristen, dass sie auf der Suche nach dem Vater ihres Kindes sei und diesen zur Anerkennung zwingen wollte, damit sie für das Kind von ihm oder dem Jugendamt Unterhalt bekommt.

Nun Anwalt Liebling hatte nicht so die rechte Möge, denn solche Vaterschaftsanerkennungsverfahren sind mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Die junge Frau tat ihm jedoch irgendwie leid und so befragte er dann die Mutter nach den Namen des möglichen Vaters. Den wiederum konnte sie ihm nicht genau benennen, denn es kamen 12 mögliche Erzeuger in Betracht, weil die junge Dame sich einst im trunkenen Zustand während einer Abitur - Abschlussfeier irgendwo in der Pampa von Mecklenburg - Vorpommern gleich allen mitfeiernden Mitschülern hingegeben hatte. Und zwar freiwillig ( eine Form eines Gangbang ? ).

Zunächst erfuhr der Anwalt jene Namen über eine von der Schule geführte Liste der dortigen Abiturienten. Diese schrieb er nun allesamt an und wartete auf eine jeweilige Antwort. Elf der Zwölf jungen Männer bestritten, Vater jenes Kindes zu sein. Er verklagte jeden der ehemaligen Mitschüler ( so sieht es das Gesetz vor ). Nun alle elf Klagen wurden abgewiesen, nachdem ein jeweils erforderliches Blutgruppengutachten die Vaterschaft des Kindes zu den Beklagten praktisch ausgeschlossen hatte.

Nur der letzte der einstigen Feier - Gang, der auf den Brief des Anwalts nicht geantwortete hatte, weil er über einen längeren Zeitraum im Ausland war, sah in dem Kind eine deutliche Ähnlichkeit und erkannte sodann die Vaterschaft an.

Damals kannte ich selbst jene Tücken der Gesetze, die in der Praxis ständig beachtet werden mussten, nur zu gut.

Als ich irgendwann einen Strafgefangenen betreute, der mit einer Afrikanerin eine Scheinehe gegen Zahlung von 5.000 DM eingegangen war und der daraufhin versuchte, die Vaterschaft zu einem von jener Frau geborenen Kindes anzufechten, erlebte ich dabei eine böse Überraschung. Die so genannte Anfechtungsfrist von zwei Jahren war bereits abgelaufen. So versuchte ich mit viel Gesülze den Richter davon zu überzeugen, dass der klagende Mandant erst weit nach der Geburt des dunkelhäutigen Kindes, das dem Mandant nicht einmal ansatzweise ähnelte, Kenntnis von dem als ehelich geltenden Kind erhalten konnte, weil er ja im Knast sitzt.

Der Richter nahm uns den Senf nicht ab und ließ uns auflaufen. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht wies unsere Berufung zurück. Das war´s dann. Der inhaftierte Mandant war Vater - wider Willen. Verbunden mit einer mindestens 18 Jahre lang andauernden Unterhaltspflicht. 

Dafür durfte seine Noch - Frau, von der er ja geschieden werden wollte, mit einem nahezu sicheren Aufenthalt in Deutschland rechnen:


LADIES WC  -  Heaven Is Coming Up  -  1968:



Das wäre auch ein Fall für Robert Liebling gewesen:

     


https://de.wikipedia.org/wiki/Liebling_Kreuzberg


KIKAGAKU MOYO  -  Tree Smoke  -  Live At Levitation  -  2021:




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