" .... als Frist habe ich den 19. Mai 2023 notiert... "

 



Der " Wonnemonat " Mai ist jetzt bereits zur Hälfte herum. Es wird zwar ständig etwas wärmer und die in unseren Breitengraden gemessenen Temperaturen kratzen an der 20 Grad - Marke. Doch: Es regnet und regnet und regnet.......!

So wie der VW Käfer von einst, lief und lief und lief..... 

Die Deutschen sind ja für ihre Kontinuität, ihre Verlässlichkeit, ihre Beharrlichkeit berühmt, gefürchtet und belacht, doch das Wetter machen, das können sie auch nicht. Dafür funktioniert aber die hiesige Administration in durchaus verlässlichen Regeln. Will heißen: Der deutsche Amtsschimmel ist trotz aller Versuche ihn zu digitalisieren, immer noch ein zäher, alter Zosse, der auf jedem Flur eines Verwaltungsgebäudes ( besser wäre eigentlich eines Amtes ) steht und darauf zu achten scheint, dass vieles so bleibt, wie es einst war.

Das gilt alle Male für das Finanzamt. Der unerträgliche Zwangspartner in Sachen Geld abgeben ist trotz " ELSTER " und alledem immer noch nicht auf den neusten Stand der Technik. Digitalisierung gibt es dort zwar auch schon längst, doch auch die hat - so ihre Tücken. Ähnlich wie die vielen, ja, viel zu vielen, Steuergesetze, Durchführungsverordnungen und Richtlinien, die hier fortwährend zu beachten sind.

Aber auch der Formalismus hat so seine Untiefen, in di ein Steuerpflichtiger rasch hinein geraten und durch sie hinab gezogen werden kann.

 Da erzählte uns unsere Tochter vor einigen Tagen, dass sie die bereits im Februar 2023  via " ELSTER " abgegebene Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 nunmehr erneut einreichen musste, weil sie auf dem so genannten Mantelbogen als " Steuerpflichtigen " ( genannt wird bei Eheleuten immer zuerst der Ehemann ) sich selbst eingetragen hatte. Ein Denkfehler, so würde es einst ein Pädagoge in einer schriftlichen Ausarbeitung mit " Rot " angestrichen haben.

Denn merke: Gender hin, Genderwahn her, bei den Finanzbehörden ist der als Nummer " 1 " zu führende " Steuerpflichtige " nur und dieses seit ewigen Zeiten der Ehemann und nicht die Ehefrau, so wie es unsere Tochter irriger Weise angenommen hatte und dann auch - über Jahre - in der " ELSTER " - Steuererklärung eingetragen hatte. Und weil das so ist, werden nicht korrekte Angaben regelmäßig dazu führen, dass der gesamte Sermon erneut und dann in die richtige Reihenfolge gebracht eingereicht werden muss.

Nun, eine Tätigkeit als Sachbearbeiterin eines Finanzamtes ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Der sichere Beamtenstatus erbringt dabei nur wenig Linderung. Weshalb dieser Fußvolk - Job denn nicht nur durch eine sehr hohe Zahl von Frauen gekennzeichnet ist, sondern sich eine signifikant hohe Fluktuationsrate feststellen lässt. 

So ist es auch im Fall der " Steuerpflichtigen ", unserer Tochter der Fall. Die Sachbearbeiterin wechselte und mit ihr stieg offenkundig der Grad der Pedanterie. Was nicht sein darf, darf denn auch nicht sein. Die " Neue " sandte ein behördliches Schreiben an die " Steuerpflichtigen ", in dem sie unmissverständlich zum Ausdruck brachte, dass der " Steuerpflichtige zu 1. " nicht die Ehefrau, sondern der Ehemann sei und deshalb eine dementsprechende Erklärung doch Bitteschön einzureichen sei.

Als Frist habe sie sich den 19. Mai 2023 vorgemerkt.

Aha, aja, oha! 

So musste unsere Tochter den gesamten Schismus erneut in die Masken des " ELSTER " - Programms eingeben, denn eine Übertragung der bereits übersandten Angaben über ein Backup war eben aus den monierten Gründen nicht möglich und eine Übernahme dieser durch die in der vorgängigen Jahren abgegebene Erklärungen war ebenso nicht möglich.

So quälte sich unsere Tochter erneut 4 Stunden mit der " ELSTER " - Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 ab, ehe sie diese erneut in das System des Finanzamtes München eingeben konnte.

Der Amtsschimmel wieherte wieder laut und kräftig und sei es in der Gestalt einer möglicherweise frustrierten Beamtin.

 

AGUSA  -  Stigen Gnom Stogen  - Högtid  -  2014:



  


   

Kommentare

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