Sterben - Erben - Streiten!


 

Seit dem die Binsenweisheit " Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht " vornehmlich seit dem Ende des letzten Jahrhunderts aufgrund der sich wandelnden Gesellschaft im Bereich des Erbrechtes in  eindrucksweise als wahr erweist, nimmt die Anzahl der Streitigkeiten permanent zu: 

https://www.wn.de/welt/wirtschaft/erbstreitigkeiten-nehmen-zu-1230912?&npg

https://www.mz.de/leben/finanzen/erbstreitigkeiten-nehmen-zu-1506916

Diese, nicht unbedingt überraschende Feststellung, führt unter anderen dazu, solche - dann sich vielleicht als unappetitlich zeigende Entwicklung - zu vermeiden, indem rechtzeitig ein Testament aufgesetzt wird. Hierbei kann ein etwas längerer Blick in das weitreichende Informationsangebot des Internets einige,  durchaus erhellende Erkenntnisse vermitteln.

Auch wenn sich darunter nicht immer seriöse Ratgeber tummeln, so kann die Mehrzahl jener Seiten, auf denen der eher Ahnungslose die Tücken des Erbrechts näher gebracht erhält, als hilfreich bewertet werden. 

Allerdings werden hier nur Empfehlungen ausgesprochen. Handeln und entscheiden muss der Einzelne immer selbst. Versäumt er es, vor seinem Ableben eine Regelung zu und über den so genannten Nachlass zu treffen, dürften damit Streitigkeiten vorprogrammiert sein.

Aus eigener - nicht nur - beruflicher Erfahrung kann ich davon ein Lied singen. Dieses erweitere ich nun um eine weitere Strophe, denn aus der Nachbarschaft wird sich wohl folgender Fall entwickeln:

Die Eheleute hatten drei gemeinsame Kinder; zwei Mädchen und einen zuletzt geborenen  Jungen, die ab den späten 1970er bzw. zu Beginn der 80er Dekade zur Welt kamen. Das Ehepaar erwarb wenige Jahre nachdem das letzte Kind geboren war, ein Reihenhaus. Hier wuchsen alle drei Kinder auf, die sich dabei sehr unterschiedlich entwickelten.

Die beiden Mädchen zeigten sich lebenshungrig; der Junge eher als strebsam. Nicht nur deswegen kam es irgendwann, nachdem alle drei Kinder volljährig wurden, zu einem tiefgreifenden Zerwürfnis zwischen der Mutter und den beiden Mädchen ( jungen Frauen ), die daraufhin auszogen und den Kontakt zu beiden Elternteilen abbrachen und nie wieder aufnahmen.

Die Jahrzehnte vergingen. An der Sprachlosigkeit zwischen den beiden Töchtern und ihren Eltern veränderte sich nichts. Es bestand kein Kontakt, was bedeutete, dass nicht einmal die Pflichtbesuche zu den Geburtstagen, den Hohen Feiertagen oder den besonderen Familienereignissen, wie Eheschließung oder Geburt der Enkel. 

Die Mutter erkrankte vor einiger Zeit und quälte sich durch eine lange Zeit mit Krankenhausaufenthalten.

Als sie dann vor einigen Wochen verstarb, erschienen beide Töchter auch nicht zu deren Beerdigung. Dafür erreichte den Vater mutmaßlich ein Anwaltsschreiben, aus dem hervorging, dass beide Töchter nun ihren gesetzlich zustehenden Pflichtteil an dem Nachlass der Mutter einfordern werden.

Soweit, so bekannt und häufig vorkommend.

Da ist guter Rat dann teuer. 

So radelte der sichtlich erregte Witwer zu einem hiesigen Rechtsanwalt und erhielt dort wohl folgende Auskunft zu der Rechtslage:

Den beiden Töchtern steht tatsächlich der gesetzliche Pflichtteil zu. Dieses regelt das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ). Hiernach beträgt dieser die Hälfte des Erbteils ( § 2303 BGB ). Die Pflichtteilsregelung gilt dann, wenn durch eine so genannte letztwillige Verfügung ( Testament ) die Auf - und Verteilung des Nachlasses geregelt wurde und die gesetzlichen Erben dadurch ausgeschlossen sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

Dass der Witwer den beiden Töchtern nun Auskunft zu und über die Höhe des Nachlasses erteilen muss, geht aus § 2314 BGB hervor.

Jenseits des gesamten Zeitraumes davor, muss nun der Vater / Witwer den beiden Töchtern über den gesamten Nachlass der Mutter lückenlos Auskunft erteilen und das geschieht durch eine Nachlassliste.

https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil

Eine - sehr oft - nicht so ganz emotionslose Angelegenheit. Weil jetzt die Umstande, die zum Zerwürfnis zwischen den Eltern sowie den beiden Töchtern geführt haben, noch einmal zu Tage treten.

Sichtlich geladen fuhr der Nachbar mit dem E - Bike zu seiner Garage vor. Er muss wohl von einem hiesigen Rechtsanwalt von der jetzt auf ihn zukommende Verpflichtung, den beiden Töchtern eine Nachlassliste vorzulegen, aufgeklärt und beraten worden sein.    

Jetzt könnte sich das jahrzehntelange Schweigen zwischen den Eltern und den beiden Kindern rächen. Das sture, vielleicht verbohrte Verhalten der vier, sogar fünf Beteiligten, es  könnte  einen ruinösen Fortgang nehmen, innerhalb dessen Verlauf nur unbeteiligte Dritte finanzielle Vorteile ziehen werden. Es werden dabei Rechtsanwälte, Sachverständige und letztendlich auf der Staat in Gestalt der Gerichte darüber zu entschieden haben, was die Zukunft für den Witwer bringen wird.

Der hat sich mittlerweile eingeigelt; die Jalousien ab Einbruch der Dunkelheit heruntergelassen und wird mit einem vorgefertigten Programm, das er eventuell auf seinem Smartphone aufgespielt hat, alle Räume des mehr als 200 Quadratmeter umfassenden Reihenhauses durchgehen, um dort die vorhandenen Wertgegenstände zu erfassen. Eine - nicht nur wegen der heißen Spätsommertage - Schweiß treibende Angelegenheit. Es kommen dabei all jene Erinnerungen wieder hoch, die auch Jahre des nahezu unbeschwerten Seins dokumentieren. 

Als da sein könnten: Das Kennenlernen der Partnerin, die Hochzeit, die Geburt der Kinder, Momente des Heranwachsens, die Einschulungen, die Ausbildungszeiten und das sonstige Drumherum. Es dürften dabei auch schmerzliche Erinnerungen sein; weshalb der Hinterbliebene allein sein möchte. Ehe die bittere, die nicht wegzuwischende Realität ihn wieder einholt.

Was wird nun aus mir?

Das steht zwar nicht in den Sternen, lässt sich damit auch mit astrologischen Schwurbeleien nicht genau vorhersagen. 

So wie es aussieht dürfte der übliche Erbrechtsstreit aber vorprogrammiert sein. Einer von Zehnttausenden?


FAMILY  -  Burlesque  - Bandstand  -  1972:



    



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