Dresdner Schlidderfahrt
Seit mehr als 2 Wochen wird auf den Grundstücken des einstigen Garagenhofs kräftig gewerkelt. Die dort zu DDR - Zeiten aufgestellten Garagen sind mittlerweile platt gemacht worden. Es entschwand ein kleines Stück DDR - Nostalgie. Statt ihrer wird hier schon bald ein Wohnkomplex mit 16 Einheiten hoch gezogen und vielleicht in 2020 bezugsfähig sein. Dresden benötigt Wohnungen, weil die Landeshauptstadt wächst.
Das Wohnprojekt dürfte deshalb durchaus als sinnvoll und erforderlich bezeichnet werden. Doch diese Feststellung allein berechtigt den Bauherrn nicht, sich über Vorschriften hinweg zu setzen.
Der Gehsteig, der ja eigentlich nicht als ein solcher bezeichnet werden darf, wurde schon kurz nach Baubeginn zu einer unbegehbaren Fläche. Weil der Regen den dort aufgetragenen Mutterboden aufweicht und daraus einen schlammigen Abschnitt machte, schrieb ich heute dem Bauherrn folgende Mail:
"
Nach den durch die Judikatur sowie die Rechtsprechung des
BGH und der Obergerichte entwickelten Grundsätze der
Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn sind Sie angehalten, geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, die von ihrer Baustelle ausgehende Gefährdung anderer
auszuschließen.
Das Wohnprojekt dürfte deshalb durchaus als sinnvoll und erforderlich bezeichnet werden. Doch diese Feststellung allein berechtigt den Bauherrn nicht, sich über Vorschriften hinweg zu setzen.
Der Gehsteig, der ja eigentlich nicht als ein solcher bezeichnet werden darf, wurde schon kurz nach Baubeginn zu einer unbegehbaren Fläche. Weil der Regen den dort aufgetragenen Mutterboden aufweicht und daraus einen schlammigen Abschnitt machte, schrieb ich heute dem Bauherrn folgende Mail:
"
Fa.
ImEx Projekt GmbH
z.Hd. GF
Herrn Andreas Uhlig
Altmark 10D
01067
Dresden
Bauvorhaben
Am Tälchen 2 – 6, 01159 Dresden
Sehr
geehrter Herr Uhlig,
nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie als
verantwortlicher Bauherr der o.a. Baustelle ausgewiesen. Zurzeit werden hier
umfangreiche Abbruch – und Baggerarbeiten durchgeführt. Die damit beauftragte
Fa. Jens Schmidt – Baggerarbeiten -, Bodenbacher Straße 117, 01277 Dresden, hat
seit dem ersten Ausführungstag den komplette Fußweg ab Höhe des einstigen
Einfahrtbereichs zum vormaligen Garagenhof dahingehend verändert, dass auf einer
befestigten Gehwegauflage in Form von Kopfsteinen, zusätzlich inzwischen fest
gefahrener Mutterboden aufgetragen wurde.
Diese ungeeignete Änderung stellt für Nutzer des dort
verlaufenden Fußwegs eine erhebliche Gefährdung dar. Aufgrund des aktuell
vorherrschenden Regenwetters wird der jetzige Belag seifig, womit eine Rutsch –
und damit Verletzungsgefahr für Passanten nicht ausgeschlossen ist.
Um dieses abzuwenden, sind Fußgänger gehalten, auf die
Fahrbahn auszuweichen. Womit sie sich einer weiteren Gefährdung durch Fahrzeuge
aussetzen.
Zudem ist die Baustellenein – und ausfahrt nicht ausreichend
gekennzeichnet und besichert.
Bei Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, fordere
ich Sie auf, die Beschaffenheit des Fußwegteilstücks so wiederherzurichten,
dass eine gefahrenlose Nutzung jeder Zeit möglich ist.
Einer Erledigung darf ich bis spätestens zum
11.12.2018
entgegensehen. "
Leider geht es heutzutage nur mit solchen Mitteln.
Wie die Schlammfläche aussieht, lässt sich anhand dieser Bilder nur erahnen:
" Laghonia " - " And I Saw Her Walking " - " Glue " - 1968:
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