Meine Mail - Deine Mail - Eine Mail zu viel?
Wenn die seit Jahrzehnten inflationär gestiegene Zahl an Krimis auf den empfangbaren Kanälen der deutschen Fernsehlandschaft zugrunde gelegt werden könnte, müsste demnach das " deutsche Volk " sich bereits selbst abgeschafft haben. Getreu dem Motto: " Jeder Mord einer weniger! ", versuchen Super - bis Über - Kommissare solche Freveltaten unter außer Acht lassen der gesetzlichen Vorgaben ( Strafprozessordnung etc. ) hemdsärmelig für Law and Order zu sorgen. Das gelingt nicht immer, aber in den Billigheimer - Serien dafür immer öfter.
" Tatort " = " Totort "; oder so ähnlich? Gääääääääääähn!
Die grausame Realität außerhalb der Glotze sieht indes etwas anders aus.
Wenn ein Mordfall angeklagt wurde und alsdann vor Gericht gelangt, sollten die rechtlichen Weichen dazu bereits vorher gestellt worden sein. Und zwar so, dass eine Verurteilung eher im Bereich des Wahrscheinlichen, denn ein Freispruch tendenziell als unwahrscheinlich zu gelten hat. Dennoch gibt es auch im Dunstkreis der §§ 211 ff des Strafgesetzbuches, dort wo die Delikte von Mord über Totschlag bis hin zur gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge usw. usf. einzulesen sind, bei den Organen der Rechtspflege schon mal leichte Irritationen.
Auch wenn jene Delikte in der Judikatur bis zum Erbrechen ausdiskutiert sowie abgehandelt sein dürften, so scheint bei zu manchen Vertreter der Dritten Gewalt während der langen, sehr langen Ausbildung bis zum Abschluss des zweiten Staatsexamens, einiges an dogmatischen Vermittlungsversuchen verloren gegangen zu sein. Dann is nicht nur Nachholbedarf, sondern auch Gesprächsbedarf angezeigt. Besser wäre aber: Lesebedarf!
Das Landgericht im beschaulichen Städtchen Traunstein ( Kfz. - Kennz.: TS ) ist eher nicht dafür bekannt, spektakuläre Fälle anzuziehen. Geographisch eingekreist von den Landkreisen Mühldorf am Inn, Altötting, dem Berchtesgadener Land und Rosenheim, sowie den österreichischen Bundesländern Oberösterreich, Salzburg sowie Tirol, bietet dieser oberbayrische Landkreis so einige nahegelegene Sehenswürdigkeiten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Traunstein
Dass die Stadt Traunstein mit knapp 21.000 Seelen auch noch ein Landgericht unterhält, ist dem Umstand geschuldet, dass dieser Landkreis flächenmäßig der zweitgrößte im Freistaat darstellt, vornehmlich aber, dass die Justizeinrichtung auch für die oben genannten, angrenzenden Landkreise innerhalb Oberbayerns zuständig ist.
Nun, hier leb(t)en auch immerhin auch einige B - bis C - Promis ( die Hellwig Familie, Stefan Mross ).
Dieses alles sind jedoch nur Hintergrundinformationen. Seit Oktober 2023 sorgt dort ein Strafprozess für Furore. Er soll klären, wer für den Tod der 22jährigen Studentin Hanna W. am 22. Oktober 2022 verantwortlich ist. Die Frau wurde an jenem Tag tot in dem dort entlang laufenden Bärbach, der in den Fluss Prien mündet, mit einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille aufgefunden.. Im Laufe der Ermittlungen, die sich zunächst als sehr schleppend zeigten, versuchte die Kriminalpolizei als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft durch einen Öffentlichkeitsaufruf überhaupt Anhaltspunkte zu dieser Tat zu erhalten. Nunmehr sitzt mit dem 21jährigen Sebastian T. der von den Ermittlungsbehörden benannte Angeklagte vor der Strafkammer unter Vorsitz der Richterin am Landgericht Jaqueline Aßbichler der von ihnen gemutmaßte Täter und schweigt. Er schweigt zu dem Vorwurf deshalb, weil er nicht aussagen möchte. Das ist nicht nur sein Recht, sondern von Seiten der Verteidigung die logische Konsequenz aus dem bisherigen Stand der Ermittlungen.
Die Anklage hat bislang nichts handfestes, keine oder nur schwach belastende Indizien in der Hand. Eine von ihr präsentierte Belastungszeugin, eine Schulfreundin / Bekannte des Angeklagte vollzog während ihrer dritten Einvernahme durch das Gericht plötzlich eine Kehrtwende und verweigerte nämlich die Aussage.
Und so wurde die Beweislage für Gericht und Staatsanwaltschaft immer dürftiger. Eine mögliche Zeugin - wohl eher von Hörensagen - kippt um. Ob sie die Aussage überhaupt verweigern darf, sollte das Gericht schleunigst klären. Wenn die Richter dieses inzwischen erledigt haben sollten, müssten sie zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen sein, dass der Zeugin R., die den Angeklagten zunächst belastete, kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite steht. Sie fällt nämlich nicht unter den durch § 52 Strafprozessordnung benannten Personenkreis ( https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html ).
Und, nachdem die Zeugin bereits zwei Mal innerhalb der mündlichen Verhandlung ausgesagt hat, kann sie sich auch nicht darauf berufen, bei einer weiteren Aussage sich in irgendeiner Weise dadurch selbst zu belasten. Zudem wäre die polizeilich protokollierte Vernehmung als Zeugin ebenso wenig ein Grund, um jetzt die Aussage zu verweigern, denn wenn die Zeugin dort die Unwahrheit gesagt haben sollte, dürfte der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 des Strafgesetzbuches längst erfüllt sein. Gleiches dürfte für die beiden vorherigen, vor der Strafkammer getätigten Aussagen gelten, die dort aufgezeichnet, immerhin den Tatbestand der falsche eidlichen Aussage nach § 154 des Strafgesetzbuches, darstellt.
Nun, als wäre diese strafprozessualen Ungereimtheiten nicht schon genug, kommt eine weitere, sehr pikante Note in das Verfahren.
Zwischen der Strafkammer / der Vorsitzenden Richterin soll es während des Verfahrens zu einem regen Gedankenaustausch via Email gekommen sein, innerhalb dessen eine mehr oder minder rechtliche Einordnung des Verfahrensstandes vorgenommen worden sein soll.
Boah, da schlägt es doch Dreizehn! Weil dieses nämlich ohne Einbeziehung oder in Kenntnis der Verteidigung erfolgt sein soll. Die bekam davon Wind, stellte neben weiteren Beweisanträgen auch einen Befangenheitsantrag. Und über diesen hat nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Traunstein zu befinden, weil sich nämlich alle drei Berufsrichter bzw. die Vorsitzende der Strafkammer in einer dienstlichen Erklärung als nicht befangen qualifiziert hatten.
Ist an dem Vorwurf der Befangenheit etwas dran, dürfte das Verfahren hiermit ein vorläufiges Ende haben. Es müsste neu aufgerollt werden. Das wäre hier sogar noch das kleinere Übel. Bei einem nicht oder falsch entschiedenen Befangenheitsantrag liegt ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 1 der Strafprozessordnung vor.
So oder so, die Traunsteiner Strafrechtskammer unter dem Vorsitz der Richterin Jaqueline Aßbichler hat - dank ihrer Kommunikationsfreudigkeit unter Ausschluss der Verteidiger - ein weiteren Rechtsproblem.
Da sage doch mal einer, dass in diesem, unserem Freistaat Bayern werden gute Juristen ausgebildet?
😂
MESSAGE - Sleep - 1973:
Kommentare