Was ist denn ein Versorgungsausgleich?
In dieser, unserer, immer komplizierter werdenden Welt, in der damit Arme immer ärmer und Reiche sich ungehemmt einen noch größeren Wohlstandsbauch anfressen dürfen, geht es somit nur um die einzige Frage, wie kann dieses irgendwie abgemildert werden.
In unserem, nach noch einigermaßen zivilisiert aussehenden Gesellschaftssystem, das nach zuvor geordneten Regeln und Normen funktionieren soll, wird so manche Ungleichbehandlung mittels staatlicher Geldtransfers sowie Steuerentlastungen oder weiterer Wohltaten geregelt.
Hierzu zählt auch der so genannte öffentlich - rechtliche Versorgungsausgleich, der mit der Zielrichtung in das zunächst westdeutsche Familienrecht aufgenommen wurde, um jene bereits mit der Geburt bestehenden Unterschiede zwischen Frau und Mann abzufedern.
Weil die Rollenverteilung zwischen den beiden Geschlechtern immer noch nach tradierten Denkmustern abläuft, was nichts anderes bedeutet, dass sich die Frau für die Kinderaufzucht und weniger für die Mehrung des eigenen Reichtums durch Berufsausübung einzusetzen hat.
Um die späteren Nachteile bei der Altersversorgung auszugleichen, die dann zweifelsohne nach der Eheschließung entstehen, hat der westdeutsche Gesetzgeber ab dem 1. Juli 1977 den Versorgungsausgleich in Kraft treten lassen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsausgleich
Okay, dieses damalige und später aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch herausgenommene Paragrafenwerk stellt zwar immer noch nicht das Nonplusultra eines Gerechtigkeitsstrebens dar, es ist jedoch eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu den davor und vornehmlich dank der braun- schwarzen CDU / CSU - Familienideologie de facto Rechtlosstellung einer verheirateten Frau.
Doch auch das heutige, mit Paragraf 219 des Gesetzes über das Verfahren in Familienangelegenheiten sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG ) und den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes ( VersAusglG ) Regelungswerk birgt diverse Tücken und damit Unsicherheiten in sich.
Darüber erzählt jener Fall, der sich vor einiger Zeit in Velburg in der Oberpfalz zugetragen hat:
Was hier in zusammengeklaubter Form dem Leser vermittelt wird, liest sich zunächst wie ein Stück aus dem Tollhaus und lässt den Schluss zu, dass hier einmal mehr der Amtsschimmel kräftig gewiehert haben könnte.
Doch dem ist nicht so.
Diese Rechtssache lässt sich schlichtweg so erklären:
Der verbeamtete Ehemann hatte von seinen Pensionsanwartschaften, die er während der Ehe mit der ersten Frau erworben hatte, die Hälfte an die dann geschiedene erste Ehefrau zu zahlen. das sollen, dem Artikel zufolge, 137 Euro gewesen sein. Um diesen Betrag wurde die monatliche Pensionszahlung des Staates an den vormaligen Beamten nach dessen Pensionierung gekürzt und auf das Rentenkonto der ersten Ehefrau transferiert. Dieses bewirkt der Versorgungsausgleich, soweit er während der Ehe vereinbart wurde.
Da die erste Frau dann drei Jahre vor dem Tod des Mannes ( Ex - Mannes ) verstarb, konnte dieser einen Antrag auf Aufhebung der Versorgungsausgleichszahlungen bei der zuständigen Pensionskasse stellen. Dieses führte nun dazu, dass die Pensionszahlungen dem Mann wieder in voller Höhe ausgezaht werden mussten, denn an Tote sind keine Ausgleichsansprüche zu entrichten.
Als nun der Mann eben drei Jahre später auch verstarb, hat die zweite Ehefrau einen Antrag auf Hinterbliebenenversorgung gestellt. Ihr stehen nämlich 55 % der letzten Pensionszahlung zu. Allerdings wird dieser Betrag um jenen 137 Euro gekürzt, die für die Versorgungsausgleichszahlung an die erste Ehefrau angefallen waren. Die volle Pensionszahlung nach dem Tod der einst anspruchsberechtigten ersten Ehefrau steht nämlich nur dem Pensionsberechtigten zu, nicht aber dessen zweiter Ehefrau, weil ein solcher Anspruch auf Wiederauszahlung der vollen Pension nicht vererbbar ist.
Nun, ja, dennoch ist die Witwe gut versorgt, denn so gering kann die Pensionszahlung nach 30 Ehejahren, wovon der Verstorbene 27 Jahre als Beamter tätig war, nicht sein.
Zudem ist die Witwe in den Genuss eines Zuschusses in Höhe des 2 1/2 fachen der letzten Versorgungsbezüge ( ohne den gekürzten Versorgungsausgleichsbetrag von 137 Euro ) als Sterbegeld überwiesen. Für Bezieher gesetzlicher Renten gibt´s indes nüscht!
Merke also: Nicht alles, was in den Medien als Skandal kolportiert wird, ist einer. Und: Hier wird wie üblich auf ganz hohem Niveau gejammert!
LIQUID VISIONS - Fragile Illusions - The Lost Recording - 2006:
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