Sie sagt. Er sagt. ( Sie sagte, er sagte - Sie hat gesagt, er hat gesagt ).



Die Anzahl der realistisch gezeigten Filme rund um das muntere Treiben der Dritten Gewalt, also Mama Justitia, ist sehr überschaubar. Zumeist wird dem Glotzer eine Melange aus US - amerikanischen Strafprozessen, in denen - allerdings nur cineastisch betrachtete - die Show eine große Rolle spielt und dem eher öden Geplänkel in deutschen Gerichtssälen. 

Der bekannte Strafverteidiger Ferdinand von Schirach hat mit seinen Büchern " Schuld ", " Verbrechen " oder " Strafe " versucht, jene Abläufe, die sich tagtäglich in deutschen Gerichten ereignen, nicht nur dem Leser ein wenig näher zu bringen; denn seine Bücher durchaus erfolgreichen Bücher wurden auch verfilmt.

Nun hat er ein Drehbuch verfasst. In seinem Justizfall ( nicht Drama ) behandelt er einen Strafrechtskomplex, der sich dem Durchschnittsmenschen nicht nur als ambivalent darstellt, sondern wohl eher durch den Dunst des Unbekannten, aber sehr wohl Beliebigen umhüllt wird.




Es geht um einen - hier nicht alltäglichen - Fall von " Vergewaltigung ".  Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frau ( viel weniger Mann ) erscheint vom Anzeigeaufkommen als sehr hoch. 

Für das Jahr 2021 sind in der " Polizeilichen Kriminalstatistik ( PKS ) " fast 10.000 Fälle aufgeführt. Die Dunkelziffer dürfte sogar um einiges, wenn nicht ein Vielfaches, höher liegen.

Der Gesetzgeber hat sich sichtlich Mühe gegeben, um jenen Straftatbestand exakter ein - und zu erfassen, was ihm mit der Änderung des Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches eventuell sogar gelungen zu sein scheint.

Hier heißt es in Absatz 6 :

"  ......     

  In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.  

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Deutschland_2

Das " Nein heißt Nein " - Schisma hängt indes wie ein Damoklesschwert über jeden Strafverfahren, denn der Staat in Gestalt der Anklagebehörde muss in jedem zur Hauptverhandlung kommenden Fall dem mutmaßlichen Täter/ der Täterin nachweisen, dass er wider des festen Willens der Geschädigten / des Geschädigten sexuelle Handlung vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen.

Und just einen solchen Fall lässt der Drehbuchautor Ferdinand von Schirach in dem Fernsehfilm " Sie sagt. Er sagt. " auftischen.    

Im Netz lässt sich dazu u.a. dieses nachlesen:  Okay,

Talkshow-Moderatorin Katharina Schlüter und Geschäftsmann Christian Thiede sind beide verheiratet.

Doch bei einem Talkshow-Termin funkt es, sie werden ein Liebespaar – über Jahre. Bis sie sich trennen, um nicht zwischen ihrer Liebe und ihrer Partnerschaft zerrieben zu werden. Anlässlich eines zufälligen Wiedersehens kommt es ein Jahr später erneut zum Sex. Oral und einvernehmlich, sagt er. Sie dagegen sagt, er habe sie vergewaltigt. Was genau geschehen ist, versucht das Gericht anhand von Beweisen, Zeugen und Gutachtern herauszufinden.

Das Drehbuch schrieb Jurist Ferdinand von Schirach, der u. a. auch die Vorlagen für die Serie „Schuld“ und den Film „Der Fall Collini“ schuf. "

-  Zitatende  - aus:  https://www.tvtoday.de/programm/standard/sendung/sie-sagt-er-sagt_65bd1cbe9de80947e68d2183.html

Okay, mal von einigen leicht unstimmigen prozessualen Nuancen ( der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist eine Rand / Lachnummer, die Öffentlichkeit wird regelmäßig nach Antrag der Verteidigung / Nebenklagevertretung teilweise ausgeschlossen und das theatralische Gehabe des hierzu, im übrigen von Matthias Brandt glänzend gespielten Rechtsanwalts als permanent dazwischen quatschenden Zynikers  / Berufszynikers, dürfte denn eher unüblich sein ), abgesehen, bietet der Film einen realistischen Querschnitt jener Fälle, in denen es letztendlich um die Glaubwürdigkeit der Geschädigten / des Opfers geht. 

Die exakt realitätskonform dargestellte, quälende, ja zum Teil erniedrigende Befragung der Geschädigten und demgemäß auch Hauptbelastungszeugin, zu den Einzelheiten der Vergewaltigung ( die hier eben wohl eher keine war ) zeigt dem Zuschauer, welches Martyrium eine Frau dabei auf sich nehmen muss.

Dass davor - zumeist für beide Beteiligte, also Täter und Opfer - das vermeintlich spießige, bürgerliche, wohl sortierte und in Klischee haften Normen ablaufende Leben davor, dann abrupt zu Ende gehen kann, dürfte keine Besonderheit sein. Dass nun unbedingt die getrennt lebende Ehefrau des vermeintlichen " Vergewaltigers ", wohl aber " Fremdgängers ", dann - quasi als Sahnehäubchen - eine belastende Aussage gegenüber der Polizei abgegeben muss, ist denn eher unter dem Aspekt der dramaturgischen Stimmigkeit jenes Justizfalles zu sehen.

Fazit: Nichts genaues, weiß das Gericht bislang nicht. Will damit auch heißen: Fortsetzung folgt! 



TALIX  -  Jeder Abschied  -  Spuren  -  1970:




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