Zwangsadoptionen im Namen des real existierenden Sozialismus?



Einen Tag, nein, zwei Tage nach dem Tag der Deutschen Einheit, werde ich über ein unrühmliches Thema der deutsch - deutschen Gemeinsamkeit berichten, dass von den Medien in dieser Form nicht aufgegriffen wurde.
Während der DDR - Zeit wurden Zeittausende Kinder aus nicht genehmen Elternhäusern oder besser: Von Müttern, die nicht in das Weltbild der DDR - Machthaber passten, zwangsweise adoptiert; das heißt, sie wurden den leiblichen Eltern weggenommen und anonym anderen Paaren zugeteilt.

Es handelt sich dabei um einen staatlichen Eingriff in das - nur zum Teil - selbstbestimmte Leben eines Menschen oder Paares. Zwangsadoptionen sind indes nicht nur in der einstigen DDR üblich gewesen. Derartige staatliche Maßnahmen waren auch in den USA, Kanada und der BRD möglich ( https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsadoption ).

Angeblich sollen seit der DDR - Gründung 1949 mehr als 10.000 Fälle von Zwangsadoption erfolgt sein. Diese - rein spekulative - Zahl könnte sich allerdings nur auf die offensichtlichen Zwangsadoptionen beziehen. Es ist durchaus möglich, dass es zudem eine weitere Anzahl verdeckter Verfahren gibt, die hierunter zu subsumieren wären.

Diese waren mit Sicherheit rechtswidrig, soweit die betroffenen Eltern hierbei keinerlei Rechte eingeräumt bekommen haben. Selbst die DDR - Verfassung und das DDR - FGB sahen Adoptionen ohne Anhörung der leiblichen Eltern nicht vor.
Herzu verweise ich u,a, auf diese  Magisterarbeit ( http://www.grin.com/de/e-book/62457/adoption-in-der-ddr ).

Hieraus zitiere ich, wie unten stehend:

" Im Dezember 1975 setzte ein Artikel im SPIEGEL das geteilte Deutschland in hellen Aufruhr. Es wurde über geheime Praktiken der DDR-Behörden berichtet, welche in einzelnen Fällen die versuchte Republikflucht mit einer Art Familienstrafe ahndeten. Kinder, deren Eltern bei der Flucht ertappt wurden, wurden an linientreue DDR- Bürger zur Adoption freigegeben. Es war eine der gröbsten Menschenrechtsverletzungen, die das SED-Regime je begangen hatte. Der SPIEGEL nannte diese Methode „Zwangsadoption“, was von da als Synonym dieser Praktik stand.
Zwangsadoptionen kannte man bis dato nur aus der Sowjetunion in den 30er Jahren zu Zeiten Stalins. Kinder wurden von ihren Eltern getrennt und diese wurden, ohne Anhörung oder Gerichtsurteil, für Jahrzehnte in Straflager gesperrt. Unterdessen wurden die Kinder, ohne Wissen der Eltern, zur Adoption vermittelt. Die annehmenden Eltern waren der Meinung, es handele sich um ein Waisenkind.
Heftige Diskussionen, Widerrufe aber auch Zugeständnisse seitens der DDR-Regierung kamen nach dieser SPIEGEL- Veröffentlichung zustande. Wirkliche Beweise hatte man zu dem Zeitpunkt jedoch nicht und das Thema Zwangsadoptionen ruhte bis in den Mai 1991.
Vom 16. August bis zum 1. Oktober 2004 absolvierte ich ein Praktikum in der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Erfurt. Hier stieß ich durch Gespräche mit den Mitarbeitern das erste Mal auf das Thema Zwangsadoption, welches sofort mein Interesse weckte. Doch gab es solche politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR wirklich? Wie rechtfertigte man dies und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Urteile gefällt? Wer hatte dies zu verantworten? Gibt es Beweise für solche Praktiken?
In der vorliegenden Arbeit werde ich das Thema Zwangsadoption als einen politisch motivierten Entzug durch den Staat darstellen. Zudem werde ich belegen, dass solche Praktiken in der damaligen DDR wirklich existierten und vor allem: dass es ein ganzes System gab, welches dahinter stand.
Hierbei werde ich kurz auf die Adoption im Allgemeinen eingehen sowie auf die Jugendhilfe, welche in der DDR in Sachen Adoption und Zwangsadoption eine entscheidende Position einnahm. Weiterhin spielte das Erziehungsziel des Staates eine bedeutende Rolle, da dieser genau vorgab, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen hatten. Hierfür werde ich einige Paragraphen der DDR-Verfassung, der Jugendhilfeverordnung (JHVO) sowie des Familiengesetzbuches der DDR (FGB) erläutern, welche man zur Legitimation von Zwangsadoptionen missbrauchte. Auch nutzte die Jugendhilfe u. a. diese Rechtsgrundlagen, um sich hinsichtlich Zwangsadoptionen zu rechtfertigen.
Der Fall der Familie Grübel brachte Mitte der siebziger Jahre die Diskussion um Zwangsadoptionen ins Rollen. Er gilt als klassisches und zugleich extremes Beispiel einer politisch motivierten Zwangsadoption. Ihn sowie einige andere Fälle werde ich zur Veranschaulichung erläutern. Der SPIEGEL nimmt hierbei eine entscheidende Stellung ein, da dieser in vielen Fällen von politisch motivierten Zwangsadoptionen recherchierte und einige unglaubliche Tatsachen aufdeckte. Weiterhin werde ich auf die Gründe und Ursachen für Zwangsadoptionen eingehen, auf die wichtigsten Beweise in diesem Fall sowie auf die Hauptverantwortliche Margot Honecker. Zum Schluss werde ich zwei Urteilsbegründungen angeben, welche meines Erachtens sehr gut die perfide Ideologie des Staates veranschaulichen. "

- Zitatende - 

Diese Arbeit wurde als " Wissenschaftliche Arbeit an der Universität Erfurt von Frau Nicole Burghardt veröffentlicht:

" Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Erfurt, 47 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Dezember 1975 setzte ein Artikel im SPIEGEL das geteilte Deutschland... "

Nun muss nicht jeder Absolvent die Fachtermini der Jurisprudenz auf der Pfanne haben, doch ein einzige Blick in die DDR - Verfassung hätte genügt um zu erkennen, dass diese nicht aus " Paragraphen " besteht, sondern die dortigen Gesetze sich " Artikel " nennen. Peinlich ist so ein Fauxpas für eine Universität, die die Arbeit auch noch gegen Kohle veräußern möchte, alle Male. But, nobody is perfect!

Soweit, so gut. 

Jetzt ist die DDR seit 1990 nicht mehr existent, sondern im Rahmen der so genannten Wiedervereinigung in das Staatsgebilde Deutschland, in Form einer föderalen Bundesrepublik, verschmolzen worden. Dieses Prozedere ist durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 von statten gegangen. Mal ehrlich: Was hat dieses umfangreiche Regelwerk nicht so alles vorgegeben? Da wurde bis auf das Kleinste ein Zusammenschluss zweier, einst grundverschiedener Staatsgebilde, in einen gesetzlichen Rahmen gepresst. Und tatsächlich quälte sich mühsam der Ostteil mit dem Vertragswerk herum, dass der Westteil des Landes mit beschlossen hat.   

Viele Jahre danach stellten überempfindliche Westdeutsche und unter der Diktatur des Proletariats in Gestalt des real existierenden, sozialistischen Staates mit Namen Deutsche Demokratische Republik fest, dass dieser Staat ein " Unrechtsstaat " war oder anders ausgedrückt: es eigentlich gewesen sein musste.

Diese Propagandafloskel ist jedoch diskussionsfähig, denn ein Rechtssystem besaß die DDR ( siehe oben ) sehr wohl. Ob allerdings jenes kodifizierte Recht auch im Sinne der abgefassten Gesetze zur Anwendung kam, muss im Einzelfall bezweifelt werden. Daraus jedoch die Metapher " Unrechtsstaat " in den politischen Raum zu stellen, halte ich für mehr als unlauter.

Wenn aber nun bestehende Gesetze durch die Staatsorgane und dort durch Personen, die innerhalb ihrer jeweiligen Funktion, für diese sie exekutierend tätig waren, nicht gesetzeskonform gehandelt haben, zieht dieses die Frage nach den Konsequenzen daraus nach sich.

Wenn der Staat DDR innerhalb des Staates Deutschland verschmolzen wurde, hätte demnach der Einigungsvertrag für diese " Unrechtsfälle " eine Regelung enthalten müssen. Beim genaueren Hinsehen, wird deutlich, dass es eine solche nicht gibt. Jedenfalls nicht auf die Zwangsadoptionen bezogen. 

Der Hintergrund hierfür dürfte jedem Juristen grob bekannt sein. Es geht nämlich um die Haftung für jenes Tausendfache rechtswidrige Handeln von einstigen DDR - Funktionsträger und Staatsorganen dieser. Der Terminus Technicus nennt sich Staatshaftung. Er wird von den Rechtsgelehrten aus den Vorschriften § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes hergeleitet.

Die Kommentare zu jenen Gesetzeswerken umfassen viele Hundert Seiten. Ein Bewanderten in dieser Materie könnte dennoch sehr schnell herausfinden, ob einstige DDR - Funktionsträger für ihr rechtswidriges Vorgehen bei jenen Zwangsadoptionen als Exekutierende des Staates belangt werden könnten und damit der Staat als solcher hierfür einzustehen hat. Ja, im Sinne des vorbenannten Rechtsgebildes als Anspruchsgrundlage für mögliche Regressforderungen, wäre das ein durchaus denkbarer Lösungsansatz. Doch die DDR existiert seit dem 01.09.1990 nicht mehr. Sie ist in das Staatsgebilde Bundesrepublik Deutschland aufgegangen und dieser neue Staat hat das Unrecht nun einmal nicht begangen.

Deshalb haben die CDU / CSU - FDP - Minister der Bundesregierung als Verhandlungspartner und die CDU -  Minister der DDR sich darüber geeinigt, dass Zwangsadoptionen eben nicht zu entschädigen sind, weil sich in dem Einigungsvertrag hierzu kein Wort wiederfindet. 

Aha! Demnach waren die Zwangsadoptionen kein Unrecht, sondern rechtskonform abgewickelt worden, wenn auch im Sinne der vormaligen DDR - Vorschriften.

Merke also auch hier: Recht in Anspruch nehmen, wenn einem Unrecht widerfahren ist, muss immer eine Frage der parlamentarischen Machtverhältnisse sein. Wo keine Lobby, da kein Gesetzt und wo keine Vorschrift, da hat der klagende schreiendes Unrecht zu erwarten.

" Samara Blues Experiment " - " Double Freedom " - 2010:













https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag


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