Die BKA - Datenbank in Wiesbaden vermeldete: Treffer!



Das ZDF hat ein neues Set der von Schirach´schen Buchveröffentlichungen mit dem Titel " Schuld " in seine Mediathek eingestellt. Wir schauten uns sämtliche, der vier abrufbaren Episoden, davon die letzte am Freitag, an. Als dann am gleichen Abend, allerdings zirka 1 Stunde später, bei dem Spartensender " sixx " eine Folge einer US - Serie über einst unaufgeklärte Mordfälle lief, schaltete ich zunächst ab. Wer möchte das anstehende Wochenende mit Mordfällen aus den USA anlaufen lassen? Zumal diese Taten dort tagtäglich vorkommen.
Doch als die Folge über einen über mehr als 20 Jahre unaufgeklärt gebliebenen Mord an einer 16jährigen Schülerin berichtete, deren Mörder nur durch verschiedene DNA - Abgleiche überführt werden konnte, wurde ich ein wenig hellhörig.

Solche Fälle kannte ich aus meiner Zeit als Strafverteidiger auch.

Es war ein lauer Maiabend eines Wochenendes zu Beginn der 1990er Jahre. Ich hatte mich für eine Mitarbeit im so genannten " Anwaltsnotdienst " entschieden. Das war ein loser Zusammenschluss von Bremer Rechtsanwälten, die sich mit Strafrecht im weitesten Sinne befassen und nach dem üblichen Büroschluss ab 18.00 Uhr ihre Dienste anbieten. Dieser Service war nicht uneigennützig, denn in Bremen gab es zu jener Zeit bereits mehr als 1.100 zugelassene Rechtsanwälte. Tendenz, steigend!

Die zu übergebenen Gerätschaften, als da waren: 1 braune Kunstledertasche, 1 DIN A 4 - Ordner mit wichtigen Telefonnummern und einer Namensliste der so genannten " Notanwälte " und deren eingetragener Dienstzeit, 1 elektronischer Signalgeber mit Ladestadion.

An jenem Tag brachte ein Kollege diese abgewetzte Tasche in mein Büro in der Hastedter Heerstraße 164 in Bremen vorbei. Während seines Bereitschaftszeit, so erklärte er mir, war nichts besonderes los gewesen. Nun kam das Wochenende und damit die Hochzeit der Straftäter.
Am Samstagmorgen blinkte der Pieper auf der Ladestation. Ich nahm das Muschel ähnliche Gerät von dort ab, wählte eine Nummer des Bremischen Anwaltsvereins und hielt den Pieper an die Sprechmuschel. Nach einigen Sekunden meldete sich der dort aufgestellte Anrufbeantworter und spielte mir eine Nachricht ab. Das Polizeigebäude Am Wall hatte einen Mann mit dem, mir inzwischen sehr geläufigen Vornamen Maik, festgenommen. Maik B. bat mich, ihn in der dortigen Wache aufzusuchen.

Ich packte meine Utensilien, ein DIN A4 Schreibblock, zwei Kugelschreiber, mehrere handelsübliche Vollmachten in eine Plastemappe und fuhr mit dem Auto los.

Einen Parkplatz in der Bremer Innenstadt an einem Samstagmorgen gegen 10.00 Uhr zu finden, war alle Male mehr als nur ein Lotteriespiel. Ich parkte deshalb beim einstigen Arbeitsgericht in der Findorffstraße und ging von dort aus zu Fuß zur Polizeidienststelle. Nachdem ich mich dort mittels des Anwaltsausweises vorgestellt hatte, dauerte es einige Minuten, ehe Maik B. aus der Zelle zu mir kam. Wir unterhielten uns kurz. B. unterschrieb eine Strafprozessvollmacht und wurde dann wieder abgeführt. Am Samstagmittag erschien der Haftrichter und sah keinen Grund gegen B. einen Haftbefehl zu erlassen. Er war nicht einschlägig vorbestraft, verheiratet, Vater einer dreijährigen Tochter, besaß eine Arbeitsstelle als Umschüler und hatte zudem einen festen Wohnsitz. Der Kelch eines Haftbefehls und die damit verbundene Untersuchungshaft ging an Maik B. nochmal vorüber.

Ich beantrage danach die übliche Akteneinsicht und wartete, dass mir die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsunterlagen zur Verfügung stellt. Meistens erhielt ich in solchen Fällen eine schriftlich Mitteilung oder es erfolgte ein Anruf der Geschäftsstelle des zuständigen Dezernats.

Einige Wochen später erhielt ich die Akte. Ich las sie durch, notierte auf einem DIN A4 - Blatt die zu kopierenden Seiten und legte die Schwarte meiner Azubine auf den Tisch. Später gab ich die Akte in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Bremen wieder ab.

Längst hatte ich mir ein Bild von dem Fall des Maik B. gemacht, als ich diesen zu einem Gespräch in mein Büro bat. B. sollte an jenem Freitagabend eine Gaststätte in der Nähe seiner Wohnung besucht haben. Dort trank er einige Biere und verabschiedete sich von der Wirtin als diese das Lokal schließen wollte.

Es handelte sich einst um eine dieser vielen, viel zu vielen Billig - Kneipen, die eher muffig und nach abgestandenen Getränken sowie kalten Rauch rochen, wenn ein Gast sie betrat. Eine jener armseligen Pinten, wie ich sie von Bremen und auch anderswo her kannte. Es finden sich dort nur zu oft Stammgäste ein, die eigentlich kein eigenes Zuhause haben und in jenen Lokalen eines finden möchten. Die zumeist einsamen Männer sitzen dann auf immer gleich aussehenden Hockern wie Hühner auf der Stange. Sie rauchen, trinken billiges Fassbier und reden sich den Lebensfrust von der Seele. Die Masse derer, die dort all abendlich ihr Stelldichein geben, ist auch heute noch, entweder arbeitslos, Frührentner oder Malocher. Der Bodensatz unserer Gesellschaft, eben. So auch in jener Kaschemme im Bremer Stadtteil Walle.

Walle hat zudem einen hohen Ausländeranteil. Deshalb verwunderte es mich nicht sonderlich, dass die Wirtin des Lokal eine Türkin war. Sie versuchte den Schuppen einigermaßen in Schwung zu halten, denn das Lokal machte, den Fotos nach zu urteilen, einen sauberen Eindruck.

Nun, B. hatte das Lokal längst verlassen. Er war bereits auf den Weg zu seiner, einige Straßen weiter liegenden Wohnung. Seine Frau war zu jenem Zeitpunkt schwanger. Vielleicht war dieser Umstand, zusammen mit dem nicht unerheblichen Alkoholpegel mit ein Grund dafür, warum B. plötzlich auf halben Weg in Richtung seiner Wohnung, umkehrte und die Gaststätte erneut betrat, dort die Betreiberin hinterrücks angriff, ihr den Mund mit einer Hand zuhielt und sie in den Thekenraum hinein schob. B. schloss schnell die Eingangstür zu. Dann drängte er die verängstigte Frau in Richtung der Tische. Dabei fielen mehrere Stühle krachend zu Boden. Die Wirtin wehrte sich gegen B.´s Versuch, ihre Bluse zu öffnen. B. wollte sie vergewaltigen.

Der tobende Kampf blieb nicht unbemerkt. Nachbarn aus dem Nebenhaus konnten durch mehre Fenster beobachten, wie zwei Personen in dem Lokal miteinander rangen. Ihnen kam die Szenerie verdächtig vor. Die späteren Zeugen riefen daraufhin die Polizei an. B. machte sich nicht nur über die Frau her, sondern entnahm aus der geöffneten Kasse die Tageseinnahmen. Er steckte das Geld in seine Hosentasche. Wenig später traf die Polizei ein. Mehrere Beamte umstellten das Gebäude. B. schob die Wirtin unterhalb des Tresenaufbaus und versuchte sich dort zu verstecken. Nachdem die Polizisten zunächst nichts Verdächtiges erkennen konnten, leuchtete ein Beamter mit einer Taschenlampe durch die Fenster in die Gaststätte hinein und entdeckte dort die beiden, auf dem Fußboden liegenden Personen.

B. gab sein Vorhaben auf und ließ die Wirtin gehen. Kurz darauf klicken die Handschellen.

Als ich einige Wochen später die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Bremen erhielt, war mir bereits klar, dass gegen B, wegen schweren Raubes und versuchter Vergewaltigung ( sexueller Nötigung ) eine Anklage erhoben wird.
Die verlas dann ein kurz vor der Pensionierung stehender Oberstaatsanwalt zu Beginn des Folgejahres vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bremen.

Ich war dem Angeklagten B. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dort saß ich neben meinem Mandaten auf neueren Stühlen, in einem dafür alten Raum und wartete auf die drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Die erschienen dann auch über ein separat gelegenen Beratungszimmer. Der Vorsitzende Richter S. war ebenfalls in die Jahre gekommen. Sein graues Haar zeigte bereits lichte Stellen, während die zwei Beisitzer eher so in meinem Alter oder leicht darüber gehend gewesen sein mussten.
Richter S. befragte meinen Mandanten zu den Vorwürfen, die er mit gewissen Einschränkungen, die ich ihm zuvor eingetrichtert hatte, bereitwillig zugab ( einräumte ).
Während der linke Beisitzende Richter während der Verhandlung öfters einschlief, war dessen Kollege eher hellwach. Er stellte einige unangenehme Fragen, die der Mandant allerdings weisungsgemäß gut parierte.

Ich wollte bei dem vollendeten, schweren Raub auf einen minder schweren Fall hinaus gehen, denn dass hätte dem Mandanten einen Strafrabatt von mindestens einem Jahr eingebracht.
So konstruierte ich die Tatbegehung unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten. Der Mandant spielte mit. Die Staatsanwaltschaft war erstaunt, das Gericht perplex und wartete nun auf einen entsprechenden Beweisantrag. Der alte Staatsanwalt verweigerte dazu seine Mitarbeit. Er hatte, so kurz vor Pensionsbeginn, keinerlei Ambitionen, sich noch irgendwelche, zusätzliche Arbeit aufzuhalsen und sagte plump: " Ich? Nein, ich nicht! "

Damit war der berühmte Schwarze Peter bei mir. Ein Pflichtverteidiger, ein unbekannter Rechtsanwalt zudem und auch noch jünger, was sollte die Kammer mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung, von so einem erwarten? Nichts!

Ich ließ die Sitzung für eine Viertelstunde unterbrechen. Dann zog ich den vorbereiteten Beweisantrag, der auf die Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen lautete, welcher sodann die Frage der Schuldfähigkeit von B. zum Tatzeitpunkt, klären sollte, aus meinem Pilotenkoffer. Ich unterschrieb den schriftlich formulierten Beweisantrag und legte diesen auf den Richtertisch,
" Das hätten Sie auch gleich sagen können, Herr Verteidiger! ", lautete die patzige Antwort des Vorsitzenden Richters S.

Auch der ständig schlafende, linke Beisitzer, war in meinen Augen ein arrogantes A., denn er bügelte mich einige Male von oben herab ab.

S. unterbrach die Verhandlung und beraumte einen Fortsetzungstermin für die kommende Woche an. Es erschien ein Gutachter, der seine Kohle als Gerichtsmediziner und Sachverständige verdiente, statt als zugelassener Arzt seine zuvor aufgetürmten Schuldenberge bei der Praxisneugründung oder Praxisübernahme abtragen zu müssen. Dr. Jobst von K. wurde von den bremischen Gerichten für Alles und Nichts bestellt. Er fertigte später geharnischte Kostenrechnungen aus, die der Verurteilte dann auszugleichen hatte. In seltenen Fällen allerdings konnte die Staatskasse dafür einstehen.

Also, Dr. von K. sülzte vor der Kammer ein mündliches Gutachten ab, dass zwar inhaltlich kritisch zu bewerten gewesen wäre, aber ich stellte ihm dennoch keine weiteren Fragen, denn ich hatte ja Prozess strategisch besehen, immer noch den minder schweren Fall des Raubes im Hinterkopf.

Nachdem die Geschädigte, also die Kneipenwirtin als Zeugin gehört wurde, gab uns der Vorsitzende noch eine Mittagspause, ehe die Staatsanwaltschaft und ich als Verteidiger das Plädoyer halten sollten. Der Fast - Pensionär der Staatsanwaltschaft rotzte seine rechtliche Würdigung herunter und beantragte eine Freiheitsstrafe von nur 4 Jahren. Eigentlich ein sehr humanes Entgegenkommen, das ich ihm, dem Oberstaatsanwalt, dem Altgedienten, dem Fast - Ruheständler gar nicht zugetraut hätte. Meine Augen mutierten beinahe zu Glupschen. Wie, was, warum, hat der jetzt nur 4 Jahre Knast gefordert?

Dann orientierte ich mich an den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und kleidete meine Begründung nur in etwas andere Worte. Die Kammer zog sich zur Beratung zurück.
Dann folgte nach einer halben Stunde die Urteilsverkündung. Das Strafmaß lautete auf 5 ( fünf ) Jahre und 3 ( drei ) Monate. Diese A..., dachte ich bei mir.
Nachdem der Richter S. seine Urteilsbegründung vorgetragen hatte, verließen wir den Sitzungssaal.

Der ergraute Oberstaatsanwalt kam auf uns zu. Und er sagte etwas, was ich sonst so und von einem Beamten seiner Zunft nie wieder gehört hatte: " Das ist eine Sauerei. Das ist nicht in Ordnung! Gehen Sie in die Revision! Ich will und kann es nicht mehr. Alles Gute! ". Er gab mir sogar die Hand. Dann entschwand er aus unserem Sichtfeld und für mich auf Nimmerwiedersehen.

" Kommen Sie doch bitte morgen mal in mein Büro, Herr B. ", sagte ich zu dem Mandaten, ehe ich mich wütend und enttäuscht von ihm verabschiedete.

B. erschien am folgenden Tag tatsächlich und auch pünktlich in meiner Kanzlei in Bremen - Hastedt. Wir besprachen die Sache erneut. Ich erklärte ihm, dass wir noch 6 Tage Zeit hätten, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof  ( BGH ) einzulegen. Er gab mir grünes Licht und ich schickte zunächst per Fax den Schriftsatz an den BGH.

Dann flog irgendwann danach das Urteil per Post in mein Büro. Ich las es durch, schüttelte dabei den Kopf und sinnierte nach Rache. Die Bl...mä... , den werde ich es zeigen.

Ich begründete die Revision in einem Schriftsatz, der von meiner Umschülerin zusammen gestottert worden war und jede Menge grammatikalische Fehler enthielt. Für die wenigen Kröten wollte ich mir nicht noch zusätzlich die halbe Nacht um die Ohren schlagen. Aber, ich wusste, dass ich die Bremer Strafkammer an den Eiern hatte.

Monate später kam hoch herrschaftliche Post aus Berlin. Dort residierte einst der 5. Strafsenat des BGH. Und diese war mehr als erfreulich: " Auf die Revision des Angeklagten vom.. wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom... hinsichtlich des Schuldspruchs aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts Bremen verwiesen..."

Treffer, nein, Volltreffer und gesunken! Ihr A...!

Monate später verhandelte eine andere Strafkammer des Landgerichts Bremen den Fall B. erneut. Die Sache wurde stark abgekürzt, denn es ging nur noch um das, vom höchsten Gericht, dieses, unseres, jetzt gemeinsamen Landes, festgelegte Strafmaß für Herrn Maik B. und das lautete auf 4 Jahre Haft! Aus, Schluss, Basta! Denn wir verzichteten allesamt auf Rechtsmittel. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft glotzte mich während der Hauptverhandlung mit einer Ehrfurcht an,  als käme ich von einem anderen Stern.
Nein, ich hatte nur Wut im Bauch und dann laufe ich immer noch zur Höchstform auf.

Wie dem auch sei? Der Meister B. bekam seinen Strafrabatt und wanderte für zirka 2 Jahre und 7 Monate nach Oslebshausen in den Knast.
Nach 2/3 der verbüßten Strafe kam er auf Bewährung wieder auf freien Fuß.

Die Zeit verflog. Wir schrieben bereits 1996. Die kriminalistischen Ermittlungsmethoden hatten sich ständig verbessert. Der so genannte DNA - Abgleich wurde permanent verfeinert. Eines Tages schlug Maik B. bei mir im Büro auf. Er hatte eine Ladung zur Abgabe einer Speichelprobe bei der zuständigen Politeisdienstelle in Stuhr bei Bremen erhalten. Er wollte dagegen vorgehen.
Ich nahm ihm gleich den Wind aus den Segeln. Die rechtlichen Möglichkeiten sich gegen diese Maßnahme zu wehren, sie waren  nahezu gen Null gehend.

Wir versuchten es dennoch. Die Rechtsmittel wurden abgeschmettert.

B. gab seine Speichelprobe ab.

Es vergingen wiederum viele Monate, dann kam Maik B. mit einer weiteren polizeilichen Ladung zu mir. Hierin stand zu lesen, dass er in einem Vergewaltigungsfall aus dem Jahr 1992 als Beschuldigter geführt wird. Ein DNA - Abgleich mit der entsprechenden elektronischen Datei des BKA in Wiesbaden meldete Treffer!
Die Strafsache war noch nicht verjährt.
Ich besorgte mir, wie auch sonst üblich, die Ermittlungsakte.

Es war eine Strafanzeige einer jungen Frau aus Bremen, die irgendwann zu Beginn der 1990er Jahre in eine umgebauten Wohnwagen in der Nähe des Bürgerparks lebte. Sie zog mit ihrem Vehikel jeden Tag woanders hin und stellte es dann wieder an eine bestimmte Stelle dort ab.
Eines Tages, so behauptete sie, sei ein ihr unbekannter Mann in den späten Abendstunden dort gewesen, habe ihr aufgelauert und versucht sie in ihrem Wohnwagen zu vergewaltigen.

Es war nach den DNA - Spuren an ihrer Kleidung, eben Maik B.

Die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht durfte ich dieses Mal als Verteidiger nicht mehr miterleben. B. hatte mir zuvor das Mandat gekündigt.

B. wurde verurteilt. Er hatte Glück, denn diese Tat lag bereits viele Jahre zurück.

Hätte einst das Landgericht Bremen davon gewusst, die Strafe für B. wäre mit Sicherheit wesentlich höher ausgefallen.

Die Justiz ist eben nie allwissend und das ist auch gut so, sonst wären unsere Knäste auf Ewigkeit überfüllt.

Gut´s Nächtle mit:

" Paternoster " und " Stop These Lines " -  1972:







   





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