Frusthansa
Die staatlich beeinflusste deutsche Fluggesellschaft mit dem schönen Namen " Lufthansa " ist bekanntlich seit ihrer Neugründung im Jahr 1953 ständig größer geworden ( https://de.wikipedia.org/wiki/Lufthansa ). Wer allerdings in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem zu groß wurde, muss sich die Kritik gefallen lassen, dass er nahezu unangreifbar wird und damit seine Machtstellung ausnutzt.
Der bürgerliche Wirtschaftswissenschaftler nennt dieses auch " marktbeherrschende Stellung ". Demnach liegt dieses Attribut in Reichweite des Monopolisten oder ist gar ein solches. Es gibt in diesem, unserem, Lande nur wenige Monopolisten. Das dürften eigentlich nur die einstigen Staatsunternehmen sein. Somit die Deutsche Bahn, die Deutsche Post und - mit Einschränkungen - auch die " Lufthansa ".
Sie beherrscht - vor allem nach der Pleite der " Air Berlin " - einen Großteil des Binnenmarktes, denn zu den dortigen Anbietern zählen auch die " Lufthansa " - Töchter " Germanwings ", " Swiss " und " Austrian Airlines " oder auch " Eurowings ". Nach den vier US - Giganten sowie dem irischen " Aldi " - Anbieter " Rynair " rangiert die LH an sechster Stelle auf der Liste der größten Fluggesellschaften weltweit ( https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_größten_Fluggesellschaften_der_Welt ).
Wer somit so mächtig ist, darf auch seine Marktmacht und mehr regelmäßig zu seinen Gunsten ausspielen.
Als am 24. März 2015 der damalige Erste Offizier Andreas L. als verantwortlicher Ko-Pilot den " Lufthansa " Airbus A 320 über den französischen Alpen in mutmaßlich suizidierender Absicht abstürzen ließ, war der Medienrummel groß ( https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Lubitz ).
Üblicherweise wurde dabei auch die Familie des Herrn L. eingebunden und dadurch quasi in Kollektivhaftung genommen. Die Eltern des Herrn L. mussten ihren Wohnort aufgeben.
Neben der gesamten Bandbreite an Einzelschicksalen, die aus dieser menschlichen Tragödie heraus erwuchsen, kam natürlich auch der materielle Aspekt zum Tragen. Die Fragen, die sich damals wie auch noch heute stellen, sind - juristisch betrachtet - vielfältig. Da gibt es zum Beispiel die gigantischen Schadenersatzansprüche der " Germanwings " gegenüber Herrn L. Diese könnten sogar von den erbberechtigten Eltern zu bestreiten sein, sofern diese das Erbe ihres Sohnes nicht ausschlagen.
Für die Kosten der Bergung der Leichname, des Wracks und der Bestattung aller Toten, muss die Fluggesellschaft eintreten.
Die tönte bereits kurze Zeit nach dem Unglück von der schnellen und unbürokratischen Abwicklung jedes Einzerfalls in der medialen Öffentlichkeit herum. Doch, der erste Schein trog, denn die meisten Angehörigen warten bis heute auf weitere Zahlungen. Weitere Zahlungen? Nach dem Unglück leistete die " Allianz Versicherungs AG " zunächst eine Pauschale von 50.000 Euro für jeden Flugpassagier.
Nun mag so mancher Außenstehende den berechtigten Einwand erheben, warum hier die Opfer bzw. deren Angehörige mit zweierlei Maß behandelt werden sollen? Sicherlich spielt hierbei die Nationalität des Toten eine Rolle. Wie unterschiedlich die Gerichte hierbei aus urteilen, lässt sich anhand dieses Artikels nachlesen:
https://www.welt.de/wirtschaft/article139101074/Fuer-US-Opfer-werden-4-1-Millionen-Euro-gezahlt.html
Immerhin haben sämtliche Hinterbliebene, in Erfüllung der Vorgaben des Montrealer Abkommens, eine Soforthilfe in Höhe von 50.000 Euro erhalten.
Dass der mutmaßliche Verursacher des Unglücks diese und noch weitere, ggfs. wesentlich höhere Schadenersatzbeträge, nicht aus seinem Nachlass wird ausgleichen können, liegt wohl auf der Hand. Da dürfte es nachvollziehbar sein, dass der Vater des Herrn L. eine Mitverschulden bei der " Lufthansa " - Tochter erkennen möchte. Er ließ ein Gutachten fertigen, dass von der eher abstrusen Theorie ausgeht, der Ko - Pilot L. sei möglicherweise selbst Opfer durch verunreinigte Luft in der Pilotenkanzel gewesen und habe deshalb das Flugzeug abstürzen lassen.
https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2017/05/2017.03.30_Abstract-Gutachten-4U9525.pdf
Bei allem Respekt, aber über diese Theorie muss wohl nicht ernsthaft diskutiert werden. Und: Trauerbewältigung sollte durch den Vater des Herrn L. eher anders aussehen. Nicht der Ko - Pilot L. ist das Opfer gewesen, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, denn eher der Täter, der 149 Personen mit in den Tod gerissen hat. Und deren Angehörige sind bislang nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften finanziell entschädigt worden. Ob dem Einzelnen hierbei mehr zustehen könnte, werden möglicherweise die Gerichte zu entscheiden haben. Moralisch betrachtet hat die Tochtergesellschaft der deutschen " Lufthansa " eine Mitverantwortung; rechtlich besehen, wird es zumindest in Deutschland für die Hinterbliebenen nicht mehr Geld geben. Schon lange kein Schmerzensgeld für einen tödlich Verunglückten aus der Familie.
Da mag der Frust dieser über das sehr lange Abwicklungsprozedere noch so rief sitzen. Und zudem: Von der Politik ist außer der zelebrierten, großartig illuminierten Trauerfeier, nichts weiter zu erwarten.
The Show Must Go On!
" Porcupine Tree " - " Deadwing " - 2005:
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