Corona goes Usedom



In fünf Tagen begeht der christliche Teil der Welt das Osterfest. Ostern 2020 wird nicht so ablaufen, wie Oster 2019, 2018 und die Osterfeiertage davor. Oster wird " Corona " - Ostern werden. Das bedeutet:

- Keine Dauerstaus auf den Autobahnen, weil der Reiseverkehr gen Null geht;

- Keine überfüllten Restaurants, Bars und andere Vergnügungstempel, weil diese geschlossen bleiben;

- Keine Gottesdienste, weil die Gläubigen oder ähnliche Anhänger des Christentums nicht in die            Kirchen dürfen.

Restriktionen überall.. Der Normalo muss Ostern in den eigenen Vier Wänden verbringen. Zum frische Luft holen, zum Spazieren gehen oder Ostereier suchen darf er jedoch in die langsam bunter werdende Natur.

Alles andere an Reise - und Freizeitaktivitäten ist verboten. Es gelten von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedliche Bestimmungen, dennoch ist das Aufsuchen als Tourist dort jeweils untersagt.


Vor allem an den bereits in der Vorsaison extensiv besuchten  Nord - und Ostseeküsten sowie den Inseln gilt ein Einreiseverbot, dessen Einhaltung ständig kontrolliert wird.

Zu einem - nicht nur juristischen - Problem entwickelte sich die zunächst ungelöste Frage, ob das partielle Reiseverbot auch für Einwohner gilt, die an den Küsten sowie den Inseln Zweitwohnsitze unterhalten. Zunächst ist dabei grundsätzlich davon auszugehen, dass ein angemeldeter Wohnsitz in einem anderen Bundesland auch bei den bestehenden Reisebeschränkungen aufgesucht werden darf. Das dieses von einem Gastbesuch als Tourist oder auch Urlauber sich dadurch unterscheidet, weil die Wohnsitznahme nicht nur vorüber gehend angelegt ist, schien dem Landrat des Landkreises Ostprignitz - Rupin ( ORP ) Reinhardt ( SPD ) sowie den Rheinsberger Bürgermeister Schwochow ( parteilos ) bei seiner erlassenen Verordnung nicht bekannt gewesen zu sein.

Sie ließen kurzerhand die Zufahrten zu der Insel Usedom, auf denen viele Berliner eine Datsche, ein Ferienhaus und / oder einen Garten besitzen für diese sperren, indem er den Zugang nur für Bewohner erlaubte, die ihren Erstwohnsitz auf der Insel unterhalten.



"  Zweite Allgemeinverfügung für Reisen in das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2


Unter Hinweis auf die am 23. März 2020 in Kraft getretene „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-Co-2-EindV)“, GVBl. II Nr. 11, vom 22. März 2020 wird nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. V. m. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergänzend dazu folgende Allgemeinverfügung erlassen:


 1. Die Anreise in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, auch für nur vorübergehende Kurzaufenthalte z. B. am Wochenende oder an einzelnen Tagen, zur Nutzung einer im Landkreis gelegenen Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes wie insbesondere eines Wochenendhauses, einer Datsche, eines Bungalows, eines Gehöfts, eines Hauses, einer Ferienwohnung sowie die Anreise in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit mobilen Objekten wie z. B. Wohnmobilen, Zelten und Campinganhängern sowie Booten bzw. Hausbooten sind untersagt, wenn diese aus touristischem Anlass erfolgen. Dies gilt auch für die Anreise für einen Aufenthalt, der zu Freizeit-, Urlaubs- oder Erholungszwecken sowie zu Fortbildungszwecken erfolgt. Von der Untersagung ausgenommen sind Personen, deren Erstwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt.

........  "

- Zitatende -

Vgl hierzu:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/51843a2bfce5a48dea7e8094bce6c15b42186/353_8158_1.pdf



Das sorgte für Empörung bei den Betroffenen.


https://www.heise.de/tp/features/Du-bringst-uns-Corona-4697206.html


Angeblich sollen PKWs mit ortsfremden Kennzeichen mit Steinen beworfen worden sein. Andere Berliner Bewohner berichten von offener Feindseligkeit. Obwohl diese bereits seit vielen Jahren auf der Insel wohnen, würden sie nun wie Aussätzige behandelt werden.

Ein Berliner formuliert es drastisch: " Pandemie des Rassismus ".

Starke Worte für ein allgemein bekanntes Spießerverhalten. Wer nicht und eigentlich nie zu den Einheimischen gehört wird in diesen Krisenzeiten ausgegrenzt. Hinzu kommt ein typisch deutsches Denunziantenverhalten, dass es nicht nur vor und nach dem 2. Weltkrieg gegeben hat. Gepaart mit Neid, Frust sowie beschränkter Intelligenz werden hier mutmaßlich Bessergestellte jetzt von den " Einheimischen " vorgeführt.
Die " Corona " - Seuche lässt bei so manchem Insulaner die zuvor in sich hinein gefressene Wut über " Wessis ", die ihren Luxus oder Wohlstand offen zur Schau stellen, die alt bekannte Blockwart - Mentalität hoch kommen.

Das von zwei betroffenen Berliner angerufene Verwaltungsgericht Potsdam hat deren Eilanträgen, die sich gegen das Einreise - und Betretungsverbot des Landrats in OPR richteten,  zunächst entsprochen
( https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege/einreiseverbot-ostprignitz-ruppin-corona-aufgehoben.html ).

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftg; der Landkreis hat Beschwerde beim OVG eingelegt.

Abseits von dem juristischen Scharmützel rund um die sicherlich kritikwürdige Verordnung des Landrats, prallen hier zwei Welten aufeinander. Dort die Einheimischen, die eher minder betucht, sich von den Auswärtigen, die - eher wohlhabend - längst Teile der Insel in Beschlag genommen haben, okkupiert fühlen. Dann der Gegensatz von Stadt und Land. Der immer und überall vorzufinden ist.
Pikant wird das Ganze noch durch die politische Note bei der letzten Kommunalwahl als die braunen Parteien ( AfD und NPD ) satte 52,4 % der abgegeben Wählerstimmen erhalten haben.

Sicherlich war es auch eine Protestwahl, denn der Landkreis gilt als strukturschwach. Zudem wurde die medizinische Versorgung drastisch eingeschränkt; die Polizeipräsenz erheblich reduziert und weil es neben dem Tourismus kaum andere Wirtschaftszweige gibt, ist die Bevölkerung aufgrund fehlender Berufsperspektiven im Laufe der 30 Nachwendejahre überaltert. Wer jünger und gut qualifiziert ist, der zeiht irgendwann von der Insel weg.

Das mag Erklärung für den angestauten Hass gegen die Ortsfremden sein, die sich Zweitwohnsitze leisten können und denen nolens volens die weitere Entwicklung der Insel schnurz piepegal zu sein scheint.

Deshalb darf hier auch die berechtigte Frage erlaubt sein, ob von den betroffenen Berlinern nicht auf hohen Niveau gejammert wird. Ist es lebensbedrohlich, wenn diese bis zum Ende der " Corona " - Sache ihren Allerwertesten in der Berliner Hauptwohnung auf dem Sofa belassen?

Nein!


NEUE AERA  -  Grohstadt  -  Aerabien Alemanha  -  2010: 



     

Kommentare

Octapolis hat gesagt…
Da ist es einfach schön, kein Ferienhaus an der Ostsee zu besitzen. ;o)

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

Widerspruch zwecklos!