Löschen Sie bitte den Namen meines verstorbenen Vaters.......



https://lobster53.blogspot.com/2009/01/chemtrails-eine-verschwrungstheorie.html

Als ich vor einigen Tagen in einem Briefkasten eine Nachricht vorfand, in der der Absender mich bat, einen Klarnamen und die dazu gehörende Anschrift zu löschen, war ich einigermaßen überrascht. 

Er nannte dort einen Post, den ich vor zirka 15 Jahren eingestellt hatte. Fünfzehn Jahre, das ist eine sehr lange Zeit, weshalb ich mich nicht mehr an diesen Blogeintrag erinnern konnte. Der Absender der elektronischen Nachricht half mir aber auf die Sprünge, indem er einen Link in seinen Text eingebettet hatte. Aha, damit konnte ich dann doch etwas anfangen.

Was wäre aber gewesen, wenn ich bei der Suche in den mehr als 5.000 Postings keinerlei Anhaltspunkte erhalten hätte? Okay, es gibt ja in der jeweiligen Blog - Maske eine entsprechende Hilfestellung. Ich hätte auch ein oder mehrere Begriffe dort einpflegen können und sofort ein entsprechendes Ergebnis dazu erhalten. So aber war es eben einfacher.

Nachdem ich über die gesendeten elektronischen Verweis den betreffenden Artikel einlesen durfte, war mir klar, welches Begehren bei dem Absender der Mail den Anschub gab, mich wegen jenes Artikel zu kontaktieren: Er war nicht nur Sohn des darin Benannten, sondern der trug zudem auch weiterhin den darin aufgeführten Familiennamen. Diesen hatte der inzwischen verstorbene Vater in seinen, einst ins Netz gestellten geistigen Auswürfen selbst genannt.

https://lobster53.blogspot.com/2009/01/chemtrails-eine-verschwrungstheorie.html

Beim Durchlesen meines hierzu gebloggten Beitrags stellte sich mir die Frage, ob der Sohn als Erbe überhaupt einen Rechtsanspruch auf Löschung des von seinem Vater selbst eingestellten Klarnamens nebst Anschrift und Telefonnummer hat?

Zu dem rechtlichen Komplex des so genannten Digitalen Erbes liegen bekanntermaßen bereits einige gerichtliche Entscheidungen vor. Wobei sich in der Judikatur insgesamt ein überwiegende einheitliches Meinungsbild heraus gearbeitet hat. Danach ist auch das so genannte digitale Erbe uneingeschränkt auf die später Bedachten oder gesetzlich Vorgesehenen übertragbar. Das bedeutet nichts anderes, als dass Erben die mit dem digitalen Besitzstand erworbenen Rechte und Pflichten weiter führend gelten machen und zu erfüllen haben.

 https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Nachlass#Rechtliche_Problematik

So weit, so interessant. Doch daraus ergeben sich weitere rechtliche Fragen und Probleme. Ist beispielsweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das ja mit dem Tod eines Menschen -wenn auch nicht abrupt - endet, als Bestandteil des Nachlasses auch dann noch zu beachten, wenn der Erbfall eingetreten ist? Unstrittig ist, dass dieses Recht nicht auf die Erben, sondern nur auf die Angehörigen übergeht, wobei die Geldansprüche aus diesem Rechtskreis nicht auf die Erben übergehen. 

So stellte ich mir denn auch als gelernter Jurist die Frage, ob der Sohn des hier Verstorbenen überhaupt einen Anspruch auf Löschen von dessen Namen in dem besagten Blog - Artikel hat? 

Würde ich dieses Rechtsproblem mindestens zwei fachkundigen Kollegen vorlegen, bekäme ich eventuell zwei durchaus unterschiedliche - wenn nicht sogar drei - Meinungen serviert.

Nun, soweit wollte und möchte ich es dann doch nicht treiben. Schließlich ist der eingestellte Beitrag schon sehr alt, der Aussagewert des Inhalts nicht mehr aktuell und durch die gigantische Anzahl von Internetseiten sowie Informationen hieraus ohnehin nur von begrenzten Interesse.   

Wem also soll jener 15 Jahre alte Beitrag da noch persönliche Nachteile erbringen? Zudem ist nicht vollkommen klar, ob der Sohn des Verstorbenen überhaupt einen Löschungsanspruch aus dem Rechtskomplex des Digitalen Erbes herleiten kann. Der Beitrag wurde einst von seinem Vater selbst mit Klarnamen, dessen Wohnanschrift sowie der Telefonnummer eingestellt. Diesen Inhalt habe ich lediglich vollständig übernommen, wenn auch nicht - ordnungsgemäß -  als Zitat gekennzeichnet.

So ließ ich denn selbst in diesem Fall alle Fünfe gerade sein und änderte den Inhalt des Posts in meinem Blog. Schließlich gibt es wichtigerer Dinge in diesem, meinem noch verbliebenen Restleben als sich wegen eines vermeintlichen Löschungsanspruch irgendwann auch noch gerichtlich auseinandersetzen zu müssen.

   

THE ELECTRIC FAMILY  -  Last Phase Of The Moon  -  Ice Cream Phoenix  -  2003:




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Widerspruch zwecklos!