Ist das Anbringen von Aufklebern eigentlich immer noch eine Sachbeschädigung?

 Beim heutigen Lauf rund um den Echinger See bemerkte ich auf einer Bank in der Nähe eines Feldweges diese Aufkleber:



Na, gut, wir leben seit fünf Jahren im schwarzen Bayern. da wundere ich mich über so einige an Schwachsinnigkeit nicht zu überbietende Äußerungen der hier herrschenden politischen Kaste schon längst nicht mehr. Und nach dem Motto: " Wie die Alten sungen, so zwitschern auch die Jungen ", lässt sich auch dieser von jenen CSU - Amöben abgesetzte Blödsinn alle Male erklären.

" FCK GRÜNE "? Als verbale Äußerung nicht justitiable, weil darin keinerlei Form von Kollektivbeleidung zu sehen ist. Als schriftlich veröffentlichte Äußerung ebenso wenig, denn dieses wird noch gerade so eben von der aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes gedeckten Meinungsfreiheit abgedeckt. Seine Meinung in dieser Art und Weise darzustellen ist tatsächlich erlaubt.

Die dritte Gewalt macht es sich nicht selten schwer, wenn es darum geht, das grundrechtlich verbriefte Recht auf Meinungsäußerung mit dem konkurrierenden Strafrechtsgesetzes abzuwägen. 

So wurde einst der unter Pazifisten und Linken die gängigen Varianten des Slogan " Soldaten sind Mörder " letztinstanzlich nicht als Beleidigung im Sinne von § 185 des Strafgesetzbuches bewertet ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1995/10/rs19951010_1bvr147691.html ).

Ähnlich verhält es sich bei den vormals sehr beliebten, heutzutage nicht mehr so ganz in Mode befindlichen Aufklebern, die nicht nur so manchen, schon betagten PKW zierten. Auch hier dürfte so einiges an provozierenden Sprüchen oder zum Teil abstoßender Symbolik erlaubt sein ( https://efahrer.chip.de/news/strafe-fuer-auto-aufkleber-beleidigen-ja-doch-vorsicht-bei-der-groesse_1012445 ).

Solange der eigne PKW damit verziert wird, sind jene Aufkleber erlaubt.

Sobald jemand damit fremdes Eigentum belegt, erfüllt er unter Umständen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Dann nämlich, wenn der Versuch, den unerwünschten Aufkleber zu entfernen, zu einer Beschädigung oder Veränderung des Untergrundes führt. Das ist wohl nur selten der Fall. Der Bundesgerichtshof sah dieses bereits in seinem richtungsweisenden Urteil ( BGH NJW 1980, 630 ). Diese einst bindende Entscheidung stellte sich in Verlaufe der vielen Jahre danach als nicht mehr der Lebensrealität entsprechend dar, womit der Gesetzgeber 2005 eine Novellierung und Erweiterung der Gesetze vornahm.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbeschädigung#Verändern_des_Erscheinungsbilds

Es wird seit dem geprüft, ob durch das Aufkleben das äußere Erscheinungsbild in erheblicher Weise beeinträchtigt wird. Wie bei anderen Gesetzen auch, ist dieses natürlich reine Auslegungssache. Und so kommt der eine, dabei erwischte Missetäter mit einer Geldstrafe davon, der andere wird vielleicht mit einer Geldauflage belegt, die nach deren Zahlung zur endgültigen Einstellung des Verfahrens führen kann, ein dritter hatte eventuell etwas mehr Glück und wird von dem Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Die übrige Mehrzahl wird erst gar nicht erwischt. Sie darf nach Belieben weiter kleben, ihren Unsinn zum Besten geben und sich dabei letztendlich gut und vor allem sicher fühlen, denn dieses Vergehen ist ein so genanntes Antragsdelikt. das heißt, eine Strafverfolgung wird nur bei Vorliegen eines gestellten Strafantrags weiter verfolgt.

Nun konstruieren so manche Übereifrige und Karriere geile in den hiesigen Strafverfolgungsbehörden so manches Rechtsgebilde, dass es dann doch nicht gibt, weil der auszulegende Sinne einer Norm ein vollkommen anderer ist. 

Ein prima Beispiel hierfür ist ein Verfahren gegen eine Reihe von Neofaschisten, die sich daran gemacht hatten, eine Vielzahl von Aufklebern im so genannten öffentlichen Raum anzubringen, auf denen sie ihren geistigen geistigen Dünnpfiff verbreiteten. Ein eilfertiger Staatsanwalt sah hierin den Tatbestand der " Bildung einer kriminellen Vereinigung " als erfüllt an. Das Landgericht Stuttgart ließ dessen Anklage zu und verurteilte die Täter zu und verurteilte einige Beteiligte unter anderen zu zeitigen Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof sah dien Fall von der rechtlichen Seite aus völlig anders und hob das Urteil auf:   

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-86-16.pdf

So überlegte ich mir beim Entfernen der vorgefundenen Aufkleber, welche Motivation der oder die " GRÜNEN " - Hasser wohl zu dem Kauf und dem Verteilen dieser bewegt haben könnte. Dummheit ist sicherlich ein rund hierfür. Dumme kommen bekanntlich in diesem, unserem schönen Bayernland auch dann noch voran, wenn sie aus dem richtigen Stall ( dem Elternhaus ) stammen. Und dass das Anbringen von Aufklebern mit " FCK CSU " zwar keine Beleidung, wohl aber eine Feststellung sein dürfte, mit der dann eine Sachbeschädigung begangen wurde, durfte unstrittig sein.

In diesem Sinne "1.  FCK ... ", nein , SVW, aber bitte in grün - weiß mit der Werder - Raute.



ARION  -  Eyes Of Time  -  Life Is Not Beautiful  -  2018:








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