Grabstein - Archivierung


Vor einigen Tagen recherchierte ich zu einigen Verstorben aus dem näheren Familien - und Bekanntenkreis. Und erhielt über eine Internet - Plattform, in der sowohl die vollständigen Namen als auch die Grabsteine zu finden sind, beispielhaft diese Ergebnisse:


 https://grabsteine.genealogy.net/tomb.php?cem=6542&tomb=318&b=H&lang=de


https://grabsteine.genealogy.net/tomb.php?cem=8136&tomb=1190&b=&lang=de

https://grabsteine.genealogy.net/tomb.php?cem=346&tomb=39&b=&lang=de


Die Frage, die sich beim Betrachten der fein alphabetisch aufgelisteten Verstorbenen sowie der dazu gehörigen Grabsteine stellt: " Ist das kommerzielle Verwenden dieser Daten sowie der Grabstätten überhaupt erlaubt? "

Das Amtsgericht Mettmann hat hierzu in einer Entscheidung festgestellt, dass mit dem Abfotografieren von Grabsteinen keine postmortalen Rechte der Hinterbleibenden verletzt seien.  

https://www.lawblog.de/archives/2015/12/10/grabsteine-duerfen-fotografiert-werden/

Das sind sicherlich keine so abwegigen Urteilsgründe. Allerdings verkennt das Gericht, dass die digitalisierten Gräber nebst dort einlesbarer persönlicher Daten durchaus Anlass geben können, um über eine missbräuchliche Verwendung nachzudenken. Schließlich sind diese nicht freiwillig mitgeteilt worden.

So verbalist auch die Erkenntnis, dass selbst nach dem Tod die sanfte, friedvolle Ruhe für so manchen Hinterbliebenen eine Wunschvorstellung bleiben könnte. Dann nämlich, wenn diese mit unerwünschter Werbung zugemüllt werden, weil sich anhand der Daten Rückschlüsse auf das Altern dieser ableiten lassen.


GRAVE DIGGER  -  The Devils Serenade  -  2024:

  

 



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