Viel Lärm um nichts ?



 


Als William Shakespeare sein Theaterstück " Much Adoe About Nothing " gegen 1600 schrieb, konnte er natürlich nicht voraussehen, dass dieser Titel später zu einem geflügelten Wort werden würde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Viel_Lärm_um_nichts

Nunmehr,  425 Jahre danach, könnte es erneut als Synonym für ein anderes Theaterstück herhalten, dass sich um den Stadtstaat Bremen und die Deutsche Fußballiga entspann und zu einer grotesken Situation rund um den allseits beliebten Fußballführen könnte.

Da forderte die Freie und Hansestadt Bremen von der DFL per Gebührenbescheid einen Betrag von zirka 400.00 Euro als Mehrkosten für ein so genanntes Hochriskospiel, das am 19.04. 2015 ab 15.30 Uhr im Weserstadion stattfand.

https://www.deichstube.de/wistorie/wita/werder-bremen-19-april-2015-elfmeter-franco-di-santo-entscheidet-nordderby-gegen-hsv-wistorie-12202897.html

Gegen diesen Bescheid klagte die DFL in drei Instanzen, wo sie jeweils unterlag. Nach knapp 10 Jahren entschied nun das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) über eine von der Klägerin eingereichte Beschwerde und wies diese zurück. Wegen der angefallenen Mehrkosten in weiteren Spielen dieser Risikogruppe erließ die Innenbehörde der Hansestadt Bremen jeweils gleichlautende Bescheide in einer bisherigen Gesamthöhe von etwa 3.000.000 Euro, die im Annex an die am 14. Januar 2025 ergangene Entscheidung des BVerfG sich wohl durch von den Gerichten empfohlene Klagrücknahme erledigt haben dürften.

Der mediale Rummel rund um die juristische Auseinandersetzung war nicht erst seit jener Entscheidung riesig. Schließlich betrifft eine solche juristische Fehde zwischen dem Milliardengeschäft, das die DFL mit dem " Volkssport Nummer Eins " Saison für Saison abwickelt, alle Profivereine sowie auch die internationalen, von der UEFA  ausgetragenen Veranstaltungen.
 
Das BVerfG machte es in und mit seinem Urteil kurz und schmerzlos: 

Der Eingriff ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html

Damit steht nunmehr endgültig fest, dass die Bundesländer berechtigt sind auf der Grundlage entsprechender Gesetze bzw. darauf fußender Verordnungen von dem jeweiligen Veranstalter eine nachzuweisende Mehrkostenerstattung zu verlangen, sofern die kalr zu definierenden Kriteriien eines Hochriskos " vorliegen.

Meines Erachtens kann es nicht angehen, dass gigantische Umsätze und spätere Gewinne aus solchen Massenveranstaltung von den Wirtschaftsunternehmen kassiert werden und die Sicherheitskosten regelmäßig zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Für mich ist das Herumgelaber mit Alibi - Argumenten von den jetzt betroffenen Veranstaltern reine Augenwischerei. Diese Mehrkosten können jederzeit auf die Eintrittspreise abgewälzt werden, so, wie es in anderen Bereichen der Privatwirtschaft längst der Fall ist.

Viel Lärm um nichts, also!

     

ROBB & POTT  -  Flesh  And  Steel  -  Once Upon The Wings  -  2016:

  



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