Im Süden nichts Neues?



Das Mammutverfahren vor dem Staatsschutzsenat des Bayrischen Oberlandesgerichts hat inzwischen satte 415 Verhandlungstage benötigt, um die Unschuld oder eher wohl die Schuld der fünf Angeklagten festzustellen. Der Strafprozess ist - sportlich betrachtet - inzwischen auf der Zielgeraden angelangt.  Die 60 Vertreter der Nebenkläger ( insgesamt sind hier 95 Geschädigte / Nebenkläger durch den Strafsenat zugelassen worden ) hatten vom 17. November 2017 bis zum 8. Februar 2018 Zeit ihre Plädoyers zu halten. Zuvor waren die vier Bundesanwälte am Zuge, die für die Angeklagte Beate Zschäpe die Höchststrafe, nämlich eine lebenslange Freiheitsstrafe und auf die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld sowie auf eine anschließende Sicherungsverwahrung plädierten. Für die vier weiteren Angeklagten forderte die Bundesanwaltschaft jeweils zeitige Freiheitsstrafen von jeweils 12, 5 und 3 Jahren.

Der NSU - Prozess bot bislang so ziemlich alles an Verfahrensdetails, was die Strafprozessordnung zu bieten hat. Neben einer - zunächst kuriosen - Regelung bei dem Akkreditierungsverfahren der Medien, hagelte es Unmengen an Befangenheitsanträgen, es gab ein Verteidigerwechsel bei der Angeklagten Zschäpe, es wurden zahlreiche, nämlich 248 Beweisanträge gestellt, 540 Zeugen wurden gehört und 48 Sachverständige befragt.

Die Kosten dieses Verfahrens, die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Gerichtssaals / des Gebäudes von 1,25 Millionen Euro eingerechnet, belaufen sich zirka 150.000 Euro pro Verhandlungstag.

https://de.wikipedia.org/wiki/NSU-Prozess

Seit dem Beginn des Verfahrens wurde kritisiert, dass eine Reihe von Nebenklagevertreter die prozessualen Rechte zu extensiv ausweiten würden und damit das Verfahren sich zunehmend in die Länge zöge.
Deshalb wurden bereits Stimmen in der Öffentlichkeit laut, die sich auf eine Beschränkung der Rechte dieser Verfahrensbeteiligten abstellten. Dazu müsse natürlich die Strafprozessordnung geändert werden.
Zur Beantwortung jener Frage, ob das rechtsstaatliche, faire Verfahren, dann aber immer noch ein solches ist, darf aber nicht ein Strafprozess in dieser Dimension heran gezogen werden.

Die Nebenklage ist als ein Konstitut zu sehen, dass den Geschädigten bei bestimmten Delikten die Möglichkeit eröffnet, selbst aktiv Einfluss auf den Verfahrensverlauf nehmen zu können. Wird diese beschnitten oder zu stark eingeschränkt, muss sich der Geschädigte oder auch ein Angehöriger eines Opfers als ein eher minderwertiger Prozessbeteiligter sehen. Das läuft dem Grundsatz des Fair Trail zuwider. Denn dieser sieht eine Art " Waffengleichheit " vor, die als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, absolut erforderlich ist.

Der Rechtsstaat und seine in ihm wohnenden Rechte und Pflichten gilt für alle Bürger; somit auch für die Prozessbeteiligten.

Während sich das NSU - Verfahren dahin schleppt, darf auf die Frage, ob es im Süden des Landes Neuigkeiten dazu gibt, getrost geantwortet werden: " Ja, ständig neue Forderung zur Einschränkung der Bürgerrechte. "


" Mecca " -  " Sidestreet Man " - 1970:






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