Noah Becker ./. Jens Maier oder: Wie viel Rassismus darf ein Tweet enthalten?



Das aus dem Grundgesetz ableitbare Persönlichkeitsrecht lässt viele juristische Facetten erkennen. Neben dem Schutz der Privatsphäre, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Namensrecht gehört auch das Recht auf Ehre zu jenen geschützten Rechtsgutbereichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(Deutschland)

Seitdem die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zum ständigen Begleiter für Jedermann geworden sind, müssen sich die Gerichte vermehrt mit Rechtsfällen befassen, die aus diesem Umfeld stammen. Ob nun rechtswidrig genutzte, weil illegal hoch geladen Bilder oder wahrheitswidrige Behauptungen über Personen oder zu juristischen Rechtsträgern, häufig auch strafbewehrte Meinungsäußerung, sie alle finden dann und wann den Weg auf den Richtertisch.

Manchmal versuchen sich dabei Rechtsverletzer damit heraus zu reden, dass ein anderer Nutzer, strafbare Inhalte über dessen so genannten Account in das Netz eingeben habe Ein zumeist kläglicher Versuch, die eigene Haftung bei einer festgestellten Rechtsgutverletzung zu negieren. Die Jurisprudenz hat hierzu längst anerkannt, dass ein Betreiber eines Blogs oder ein Nutzer eines Kontos bei einem Medium, auch dann haftet, wenn er inkriminierende Inhalte, also auch beleidigende Äußerungen über eine andere Person, nicht selbst eingestellt hat. Die so genannte Störerhaftung führt dazu, dass ein solcher Nutzer in der Regel dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig wird.


https://irights.info/artikel/wann-man-fur-fremde-inhalte-haftet-und-wie-man-es-verhindern-kann/9784

Aus dem Hause oder dem familiären Umfeld des Boris Becker ist in den letzten Dekaden nicht immer erfreuliches in die Medien, insbesondere die Klatsch - und Tratschpresse getragen worden. Nun, ja, es fällt auch einen einst erfolgreichen Profi - Sportler nicht gerade leicht, nicht mehr von der Medienmeute hofiert zu werden.
Da hat es der Sohn des Boris Becker, mit Namen Noah Becker, eher geschafft, seinen Namen nicht gleich mit dem seines Vaters in Verbindung setzen zu können, wenn dieser iregdnwann einmal in die Öffentlichkeit geriet. Um Boris Becker´s Nachkomme ist es deshalb eher sehr still gewesen.
Das änderte sich zunächst vorübergehend, als der AfD - Abgeordnete und vormalige Richter am Landgericht Dresden mit Namen Jens Maier den Becker Sohn als ".... kleinen Halbneger " bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Maier

Wegen dieser - mutmaßlich beleidigenden - Äußerung wird es zwischen Noah Becker und dem AfD - Bundestagsabgeordneten wohl alsbald zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommen, nachdem der AfDler keinerlei Einsicht zeigte und sich weder bei dem Becker Sohn entschuldigte, noch eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung unterzeichnete, erging gegen den Juristen selbst eine einstweilige Verfügung, in der es ihm unter Strafandrohung untersagt wurde, die beleidigenden Äußerungen über Noah Becker in der Öffentlichkeit zu wiederholen. Später ließ der Becker Sohn über seinen beauftragten Rechtsanwalt eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung stellen. Der Bundestag hob daraufhin die Immunität des AfDlers zum Zwecke der Ermittlungen gegen Herrn Maier auf.

Aus den Medien wurde danach bekannt, dass der AfDler nun behauptet, von Noah Becker selbst beleidigt worden zu sein (  http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/afd-politiker-jens-maier-wirft-nun-noah-becker-rassismus-vor-15510666.html ).

Nun kann die Strafbarkeit einer beleidigenden Äußerung von einer Person gegenüber einer anderen Person dann aufgehoben werden, wenn inkriminierende Äußerungen wechselseitig erfolgten ( § 199 Strafgesetzbuch ), das ist dem Volljuristen Jens Maier spätestens in Grundstudium seiner juristischen Ausbildung, für die er bis zum erfolgreichen 2. Staatsexamen immerhin mindestens satte 8, 5 Jahre benötigte, hinreichend bekannt.
Bekannt dürfte ihm aber sicherlich auch sein, dass ein - vermutlich - beleidigender Tweet, der unstreitig von seinem " Twitter " - Konto aus abgesendet wurde, nicht einem fiktiven Dritten zugeordnet wird, sondern Herrn Jens Maier selbst.

Noah Becker verlangt von Maier - so die aktuellen Pressemeldungen - ein Schmerzensgeldbetrag von 15.000 Euro. Das ist eine Menge Holz. Ob er diesen Betrag von einem Gericht zuerkannt bekommt, muss indes bezweifelt werden. Dennoch wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Noah Becker und dem nicht gerade wohl gelittenen AfDler aus Dresden kommen.

Und der flüchtet sich in eine weitere juristische Nische, indem er nunmehr behauptet, dass Noah Becker sich selbst, nämlich durch die in einem Interview geäußerte Bewertung, wonach es sich bei Berlin und um eine " weiße Stadt " handele, in der er selbst diversen Anfeindungen begegnet sei, rassistisch geäußert habe. Und es erlaubt sei, bei einer solchen Äußerung mit gleicher Wortwahl zu antworten.
Nun, auch Volljurist Jens Maier ist bekannt, dass der Bundesgerichtshof in Fällen, innerhalb derer verbal wechselseitig ordentlich aufeinander eingedroschen oder auch mit harten Bandagen vorgegangen wird, also richtig geholzt wurde, den Grundsatz aufgestellt hat, dass auf einen groben Klotz ein grober Keil gehöre oder, dass einer öffentlich harschen Kritik in gleicher Weise entgegnet werden darf. Doch dieses trifft hier gar nicht zu. Noah Becker hat sich nicht gegen Jens Maier und seine eigene Einstellung zu gewissen gesellschaftlichen Themen gewandt, sondern eine allgemeine Wertung seiner Erfahrungen in Berlin publizieren lassen.

Wer allerdings - wie es Meister Maier mehrfach versucht hat - nur rassistisch motivierten Flachsinn in den Medien verbreitet, dem geht der Blick für die Realität sehr schnell verloren.


" Second Life " - Hate " - 1971:




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