Eingesperrt


Die Weltseuche Corona hat sich zwar nicht in Luft ausgelöst, sie bekommt jedoch kaum mehr Platz in der Berichterstattung des Medien - Zirkus. Seit knapp einem Jahr ist sie vielleicht aus den Köpfen vieler Erdlinge verschwunden. Dennoch bleiben für nicht wenige einst Infizierte Nachwirkungen zurück. Long - Covid mitsamt der vielfältigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird wohl ein ewiges Thema bleiben.

 Das galt für die damaligen Bewohner eines Komplexes in der Groner Straße 9, die in der Stadt Göttingen liegt. Hier wurde im Juni des Jahres 2020 der gesamte Wohnblock ordnungspolizeilich abgesperrt. Hierzu kann unter anderem im Netz dieses nachgelesen werden:


Göttingen. Freiheitsentzug durch Zaun und polizeiliche Überwachung: Sozialer Brennpunkt Groner Landstraße 9 in Göttingen ist während Corona tagelang abgeriegelt.

" Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Freiheitsentzug durch Umzäunung und polizeiliche Überwachung eines Wohnblocks während der Corona-Pandemie für rechtswidrig erklärt. Für die mehrere Tage andauernde, von der Stadt Göttingen angeordnete Umfriedung gäbe es keine Rechtsgrundlage, teilte Gerichtssprecher Dieter Wenderoth am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) mit. Auch sei der Richtervorbehalt, also die richterliche Bestätigung der Maßnahme, nicht eingehalten worden (Az.: 4 A 212/20 ).

In dem Wohnkomplex, der als sozialer Brennpunkt gilt, war im Juni 2020 Corona ausgebrochen, rund 120 der 700 Bewohner waren mit dem Virus infiziert. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, stellte die Stadt den Komplex für zunächst eine Woche unter Quarantäne. Vom 18. bis 25. Juni 2020 blieben die Bewohner eingesperrt. Die Eingänge zum Grundstücke wurden von Polizeibeamten abgesperrt und mit Toren verschlossen. Lieferwagen brachten Lebensmittel und Hygieneartikel, das Rote Kreuz und die Johanniter betrieben vor Ort auch eine mobile Sanitätsstation. "

Zitatende - aus: https://www.harzkurier.de/region/article240715496/Quarantaene-fuer-Goettinger-Wohnblock-waehrend-Corona-war-unzulaessig.html#:~:text=Quarantäne%20für%20Göttinger%20Wohnblock%20während%20Corona%20war%20unzulässig,-30.11.2023%2C%2019&text=Göttingen.,ist%20während%20Corona%20tagelang%20abgeriegelt.

Eingesperrt? Ja, schon, aber die vormalige Quarantäneauflagen waren zu diesem Zeitpunkt allgemein gültig, denn sie zählten zu den Maßnahmen innerhalb der Corona - Schutzverordnung. Allerdings waren jene restriktive Ausführungen nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen.

Um es klar zu sagen: Das Einsperren der Bewohner dieses Gebäudes war rechtswidrig.

https://taz.de/Quarantaene-im-Hochhaus-in-Goettingen/!5693050/



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