Das gekaufte " Sommermärchen "?


 


Als am 4. Juli 2006 gegen 23.35 Uhr im Dortmunder Westfalenstadion das von den Medien hoch gekochte fußballerische " Sommermärchen " jäh zu Ende ging, weil die italienische Auswahl durch zwei späte Tore den Klinsmännern vom DFB die Freude, aufgepeppt durch reichlich konsumierte Alkoholika, am Selbigen endgültig verdarb, kam nicht nur einige Tage - trotz des dritten Platzes im so genannten kleinen Finale - das böse Erwachen.

Im Laufe der vielen Jahre danach wurde ruchbar, dass die ganze Jubel - Inszenierung dann doch wohl ein gekaufter Zirkusauftritt des DFB war.

In der Folgezeit beschäftigte sich die Justiz in der Schweiz und später auch die Deutschlands mit einer unappetitlichen Nuance des Kommerzrummels rund um diese Fußballweltmeisterschaft.

Der Deutsche Fußballbund in Gestalt der damaligen Verantwortlichen Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach sowie Horst R. Schmidt mussten sich - neben Franz Beckenbauer - wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall seit dem 4. März 2024, also beinahe 18 Jahre nach dem Ende der WM in Deutschland, vor einer Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verantworten.

Davor aber, versuchte sich die schweizerische Justiz darin, den vier Herren plus eines weiteren Bürgers aus dem eigenen Land, nachzuweisen, dass sie in betrügerischer Absicht, jene ominösen 6,7 Millionen Euro, die der verstorbene französischen " Adidas " - Präsident Louis - Dreyfus, dem " Kaiser " Franz Beckenbauer zur Verfügung stellte, damit dieser diese Summe ( oder den größten Teil des Betrages ) an einen FIFA - Funktionär weiterleitet. Der DFB wiederum zahlte später dem Franzosen zurück und deklarierte jene Summe als Betriebsausgaben für eine nie stattgefundene Veranstaltung.

Zweifelsohne ist eine solche Trickserei unrechtmäßig und damit strafbar. Damit dürften die hier ermittelnde Staatsanwaltschaft auf dem richtigen Weg gewesen sein, den honorigen Herren die Leviten lesen zu können. Doch die eilfertigen Schweizer Kollegen sind ihnen dann zuvor gekommen. Nachdem die DFB - Zentral in Frankfurt / Main am 03. November 2015 bereits Besuch von der Steuerfahndung erhalten hatten, wurde weiter in diesem Fall ermittelt.

https://www.spiegel.de/sport/fussball/deutscher-fussball-bund-hausdurchsuchung-beim-dfb-a-1060812.html

Die aufwendige, von einem erheblichen medialen Brimborium begleitete Aktion, diente zunächst nur dem Zweck, die drohende Verfolgungsverjährung von 10 Jahren, beginnend mit dem Ende Jahres 2006, zu unterbrechen. Diese beginnt sodann ab dem 04. 11. 2015 neu zu laufen, Damit wäre am 3. November 2025, 24.00 Uhr, die Verjährung des jetzt angeklagten Delikts eingetreten.

Doch auch in dem Nachbarland, der Schweiz, wurde ein Strafverfahren gegen die einstigen verantwortlichen Herren geführt.        

Im August 2019 erhob die dortige Bundesanwaltschaft gegen die drei Ex -  DFBler sowie gegen den einstigen Schweizer FIFA - Generalsekretär Urs Linsi sowie den " Kaiser " Franz Beckenbauer. Das Strafverfahren gegen Franzl wurde abgetrennt, da dieser gesundheitlich stark angeschlagen war.

Das Verfahren gegen die weiteren Angeklagten wurde dann 2020 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen längst eingetretener Verjährung eingestellt. 

Das erste Strafverfahren gegen die DFB - Funktionäre wegen des Verdachts der Untreue etc. stellte das Landgericht Frankfurt am Main als Folge der Entscheidung des beendeten Verfahrens vor dem Schweizer Bundesstrafgericht im Oktober 2022 ebenfalls ein. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob diese, per Beschluss erfolgte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, jedoch auf und setzte das Verfahren ab Mai 2023 wieder in Gang.

Nun hat der juristische Spuk rund um die mutmaßliche Schmiergeld - und/oder Schwarzgeldzahlung rund um das " Sommermärchen " 2006 in diesem, unserem danach so patriotisch geprägten Land, ein Ende.

Wo Trotteligkeit vorherrscht, hat selbst ein verstorbener Kaiser sein Recht bekommen.

Die Anklagen wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges oder der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall hätten die deutschen Strafgerichte nie und nimmer weiterführen und das Hauptverfahren eröffnen dürfen. Mit der Anklage vor dem Bundesstrafgericht der Schweiz und der Einstellung des Verfahrens aufgrund eingetretener Verfolgungsverjährung war auch das Strafverfahren beendet, denn es lag sodann ein so genanntes Verfahrenshindernis vor, weil nämlich nach deutschem Recht der so genannte " Strafklageverbrauch " vorlag, denn ein deutscher Angeklagter darf wegen ein und derselben Tat ( auch im Ausland ) nicht erneut verurteilt ( auch angeklagt ) werden.

Na, denn: Außer Spesen nix gewesen und den ersehnten WM - Titel gab´s auch net!

   

https://www.dw.com/de/chronologie-der-wm-affäre/a-18835631


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