Neues aus Sylt
Nach dem verkehrstechnischen Problemen rund um den Hindenburgdamm, der bekanntlich das Festland am Friederich - Wilhelm - Lübke - Koog mit dem Ortsteil Westerland auf Sylt verbindet, heißt es nun zu Ostern wieder: Freie Fahrt für freie Touristenmassen, die die darunter ächzende nordfriesische Insel heimsuchen werden.
Die vielleicht zwischen 14 - 20.000 Einwohner ( in einigen Artikeln werden sehr unterschiedliche Zahlen angeführt ), die sich auf 12 Orte verteilen, müssen jährlich mit 800.000 bis zu 1.000.000 Besuchern und / oder Touristen ankämpfen. Neben dem wunderbaren Effekt der jeweiligen Geldvermehrung, gibt es dazu nur negative Fakten aufzuzählen, wie beispielweise die erheblichen Umweltbelastung, das Verhunzen des Inselbildes durch 14 - geschossigen Betonklötze und die massive Gentrifizierung.
Zudem hat der Massentourismus der letzten 4 Dekaden dazu geführt, dass die bau - und planungsrechtlichen Vorschriften nicht selten unterwandert wurden. So haben dem Geld immer gute Zweitwohnungseigentümer vermehrt die findige Idee umgesetzt, ihr dortiges Domizil flugs als Ferienwohnung ( Fewo ) umzuwidmen. Die lukrative Einnahmequelle erbringt allein in der Hauptreisezeit von Mitte Juni bis Mitte September mehrere Zehntausend Euro Einnahmen. Damit lassen sich locker die gestiegen Ratenzahlungen abfedern.
Die Baubehörde des Kreises Nordfriesland ( NF ) geht nun gegen diese " Schwarzvermieter " vor und erteilt Nutzungsuntersagungsverfügungen ( https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-03/sylt-illegale-ferienwohnungen-baurat-wirtschaft ).
Aber auch andere Inseln und Gemeinden werden von der Kreisbaubehörde in Husum wegen illegaler Vermietung an Feriengaste unter die Lupe genommen. Es hagelte danach mindestens 50 Nutzungsuntersagungen.
Gegen diese können sich die Betroffenen zwar durch vorgesehene Rechtsmittel ( Widerspruch, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, sofern Sofortvollzug angeordnet wurde, Klage ) zur Wehr setzen. Doch die Erfolgsaussichten dürften eher gering einzustufen sein. Einen Anspruch auf Duldung eines unrechtmäßigen Zustandes durch die Gemeinde Sylt besteht selbst dann nicht, wenn diese es bisher hingenommen hat, dass dort eine illegale Vermietung an Feriengäste erfolgt ist. Und Unrecht bleibt auch dann ein solches, wenn der CDU - Bürgermeister sich vehement für die von dem Verbot auch demnächst betroffenen Wohnungseigentümer einsetzt und durch seine parteipolitisch eingefärbte Aussage, dem Kreisbaurat in den Rücken fällt.
Sylt ist eben immer wieder für eine Neuigkeit auf dem Gebiet der Absurditäten gut.
SAN FRANCISCO´ S SHIVER - Alpha Man - Shiver - 1972:
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