Diebstahl auf Bestellung



Das Eigentum ist im bundesdeutschen, aber nicht nur dort, Rechtswesen ein besonderes Gut. Es wird deshalb in vielfältiger Weise geschützt. Eigentumsdelikte sind allerdings in der Jetztzeit eine lästige Beigabe der vermeintlich überall lauernden Kriminalität. Deshalb können die meisten Wohnungseinbrüche nicht aufgeklärt werden. Ein oder mehrere Täter bleiben unbekannt. Obwohl der Schaden im Einzelfall nicht gerade unter die Kategorie " Peanuts " einzuordnen ist.

Heutzutage sind viele Konsumgüter eher Massenware. Ihr Ersatz bleibt somit nicht gerade kostspielig. Wer zudem eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, in der die viel besagte Neuwert - Gleitklausel enthalten ist, steht bei der Neubeschaffung der entwendeten Gegenstände immer auf der sicheren Seite.

Das war nicht immer so. Vor vielen Jahren galt ein Diebstahlsdelikt noch als eine Besonderheit. Die Assekuranzen stellten sich oftmals auf die berühmten Hinterbeine, wenn es um dessen Regulierung ging.

Hatte ein Kunde, ein Versicherungsnehmer ( VN ), bei einer der viel zu vielen Gesellschaften einen ungünstigen Vertrag abgeschlossen, konnte es ihm passieren, dass das so genannte Risiko darin ausgeschlossen war. Im Schadenfall guckte der VN  dann in die Röhre.

Zu Beginn der 1990er Jahre, ich war just mit der falschen Frau liiert, brachen - für die Polizei - unbekannte Täter auf einem Privat - Reiterhof mindestens 20 Boxen auf und stahlen daraus die eingelagerten Pferdesättel. Der Schaden betrug damals mindestens 30.000 DM. Der Einbruchdiebstahl wurde von der Polizeidenststelle in Delmenhorst aufgenommen. Es folgte das übliche Brimborium. Die Polizei vergab für jeden gemeldeten Diebstahl eine Registriernummer, die wiederum wichtig für die Schadenmeldung bei der Versicherung war.

Danach ging alles seinen gergelten Gang. Es musste ein Schadenformular ausgefüllt werden, die Assekuranz prüfte die Angaben und regulierte in der Regel mehr oder weniger zügig. Doch nicht in jedem Fall verlief die Abwiclung problemlos. Einige Versicherer furzten herum und weigerten sich, eine Schadenersatzzahlung vorzunehmen. So auch bei einer geschiedenen Dame, die an der Sozialhilfegrenze herum vegetierte und deren Tochter allerdings einen Gaul zu unterhalten hatte. Das Hobby ist und bleibt extrem kostspielig. Deshalb konnte sich die Dame keinen neuen Pferdesattel für ihr Töchterchen leisten und heulte mir die Ohren voll, als sie mir einen ablehnenden Brief ihres Hausratversicherers unterbreitete.

Ich konnte ihr helfen. Nach einem drohenden, anwaltlichen Schreiben zahlten die Halunken anstandslos und zudem auch noch meine Kosten.

Ein Jahr später brachen Unbekannte erneut in die Box meiner einstigen LAG und spätren Ex - Frau ein und entwendeten mehrere Flaschen Schnaps, die sie dort nach einer kleineren Feier eingeschlossen hatte. Ich meldete den Einbruchdiebstahl der Polizei. Dann erschien ein jüngerer Beamter auf dem Hof und sah sich den Tatort etwas näher an. Der Metallschrank war mit einem Stemmeisen aufgehebelt worden, Die Täter hatten dabei brachiale Gewalt angewandt. Der Beamte nah die Diebstahlsanzeige auf, notierte sich die Umstände der Straftat und schüttelte dabei nur den Kopf. Sinngemäß äußerte er den Verdacht, dass als mögliche Täter auch " Säufer " auf dem Hof in Betracht kämen.

Erst später puzzelte ich mir anhand dieser Angaben ein eigenes Bild zusammen, Der Täter war - vermutlich auch im ersten Fall - der Hofeigentümer selbst, der mutmaßlich seine beiden osteuropäischen Hilfskräfte dabei unterstützt hat, die Diebstähle durchführen zu können, denn er schloss die Türen zur Sattelkammer nicht ab.

Beweisen ließ sich dieses allerdings nicht. Und die geklauten Sättel tauchten auch in Deutschland nie wieder auf.

Just in dieser Zeit, also in den frühen 1990er Jahren, stahlen Täter 20 komplette PCs aus einem Gebäude in Chemnitz, Die Geräte nebst Zubehör waren für Büros vorgesehen. Sie wurden in einem abgeschlossenen Raum eines gleichfalls gesicherten Gebäudes entwendet. Der Schaden belief sich locker auf 100.000 DM.

Als mir meine bessere Hälfte vor einigen Jahren davon berichtete und zudem die weiteren Umstände schilderte, war für mich sofort kalr, wo der Täter zu suchen gewesen wäre, Der einstige Chef der damaligen " Agentur " in Chemnitz war Alkoholiker. Er soff nahezu rund um die Uhr, Das kostet natürlich Geld, das er mit seinem Beruf nicht verdienen konnte. So beschaffte er sich die notwendigen Moneten, um seine Sucht zu befriedigen, eben auch illegale Weise.

Wer, außer ihm wusste von der Zwischenlagerung der wertvollen Computer? Wer hatte zudem die notwendigen Schlüssel zu dem Raum und für das Gebäude? So reimte ich mir Eins und Eins zusammen und erklärte meiner besseren Hälfte, dass das Täterumfeld nach der Motivlage einzugrenzen sei und dabei nur ihr Ex - Chef in Betracht käme, der  - so meine Vermutung - einen vermeintlichen Einbruchdiebstahl mit initiierte.

Den Schaden regulierte einst die abgeschlossene Versicherung.

Just in der 1990er - Dekade wurde aus dem PKW der Marke VW Golf, ein Mehrfach - CD - Wechsle entwendet. Das vormals sündhaft teure Gerät, dass sie von der Fachwerkstatt installieren ließ, war in dem Versicherungsumfang nicht aufgenommen und wurde somit nicht von der Assekuranz ersetzt.
Als ich von der Straftat hörte, machte ich mir sodann meinen eigenen Reim darauf. Wer konnte aus dem Kofferraum eines VW Golf ohne Beschädigungen zu hinterlassen, einen teuren CD - Wechsler entwenden. Wer wusste, außer der Fahrzeugeigentümerin selbst, von der Existenz des damals eher seltenen Geräts?

Nun, es konnte nur die Volkswagen - Werkstatt selbst sein,denn die montierte das Gerät in dem PKW. Da solche Werkstätten vormals einen Universal - oder Generalschlüssel besaßen, war für mich der Täterkreis nur dort einzugrenzen. Ein Monteur oder Mitarbeiter besorgte sich den Universalschlüssel und die Wohnanschrift und klaute aus dem Kofferraum des Fahrzeugs den CD - Wechsler, um ihn später zu verkaufen.

Merke also: Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl, wenn dieser - wie auch heute noch üblich - auf Bestellung erfolgt.


Gut´s Nächtle mit:

" Naxatras " - " I Am The Beyonder " - 2015:





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