Kohl´s Richter
Die Mühlen der Justiz mahlen immer noch langsam. Diese Feststellung dürfte auch auf einen Rechtsstreit zutreffen, der vor vielen Jahren noch die komplette Medienmeute auf den Plan gerufen hätte. Die Rede ist von einem Zivilrechtsstreit, den der 2017 verstorbene einstige Bundeskanzler Dr. Helmuth Kohl gegen einen Journalisten mit Namen Heribert Schwan geführt hat. Seit 2000 fungierte er als Auftragsscheiber der dreibändigen Memoiren Kohls. Ebenso verfasste er ein Buch über dessen verstorbene Ehefrau Hannelore Kohl. Wegen dessen er von Kohls Söhnen ebenfalls ein Zivilrechtsverfahren führen musste. Ein weiteres Schwan - Werk heißt " Vermächtnis " und wurde 2014 veröffentlicht. Wegen dessen Inhalte Kohl noch zu Lebzeiten juristisch vorging. Er klagte vor dem Landgericht Köln gegen Dr. Schwan und andere auf 5 Millionen ( ! ) Euro Schadenersatz, von denen ihm die Zivilkammer des Landgerichts immerhin 1 Millionen ( ! ) zubilligte.
Da das Urteil des Landgerichts Köln nicht rechtskräftig war, weil sowohl die klagende als auch die beklagte Partei Berufung eingelegt hatten, Dr. Helmuth Kohl aber dann verstarb, hätte das Verfahren beendet werden können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Schwan
Die Witwe des vor mehr als 5 Jahren verstorbenen Politikers Helmuth Kohl aber führte die juristischen Rangeleien zwischen der Familie fort und trieb das Geplänkel bis auf die Spitze. Dr. Maike Kohl - Richter rief das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, um dort klären zu lassen, was seit Dekaden in der Jurisprudenz längst klar wie Kloßbrühe ist. Sie begehrte nämlich statt seiner die Auszahlung eines Schmerzensgeldanspruchs, der ihrem verstorbenen Mann Helmuth wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch offenkundig falsche Darstelllungen in dem von Dr. Heribert Schwan mit herausgegebenen und veröffentlichten teil -biografischen Werken des ehemaligen CDUlers und Bundeskanzlers zuvor zugestanden wurde. Dr. Maike Kohl - Richter jagte ihre irrige Rechtsauffassung durch sämtliche Instanzen, um sich nunmehr von den Karlsruher Richtern eine schallende Ohrfeige zu kassieren.
Nichts da, Dr. Maike Kohl - Richter, Schmerzensgeldansprüche sind nicht vererbbar!
https://taz.de/Karlsruhe-zu-Zitaten-des-Ex-Kanzlers/!5903012/
Das hätte ihr als juristisch nicht bewanderte Dame von Welt, jeder Klippschul - Abiturient und anschließender Jurastudent mit Ambitionen auf das Erste Staatsexamen auch so erklären können. Doch Dr. Kohl - Richter wollte es nicht wahr haben und verprasste einen Teil ihres Erbes, in dem sie sechsstellige Beträge an Rechtsanwalts - und Gerichtskosten der nicht immer blinden Tante Justitia in den Trog zum Fraß warf.
Pech gehabt, Frau Dr. Kohl - Richter?
Nö, wer Geld gierig aber unvorsichtig oder gar verbohrt ist, muss dann und wann auf den Boden der Tatsachen zurück gebracht werden. Auch in solchen Fällen, in denen Prominente oder solche, die es meinen zu sein, in ihren als Biografien veröffentlichten Rotz, den eigentlich keiner lesen oder zur Kenntnis nehmen würde, stünde dahinter nicht ein bekannter Name, meinen damit ordentlich Schmott machen zu können, weil viele Menschen diesen Schund für viel Geld kaufen, gibt es bestimmte Regeln. Diese sollte jeder kennen, bevor er sich in die Reihe dieser überheblichen und eitlen Selbstdarsteller einfügen möchte.
Das bei Kohl - Richter der Fahrstuhl dann und wann nicht ganz nach oben fährt, erklärt sich zudem auch daran, dass sie das Grab ihres Mannes Helmuth mit einen Zaun sowie einer Überwachungskamera schmücken ließ und nicht bereit ist ( war ) diese wieder zu entfernen.
https://www.zeit.de/news/2022-12/01/stadt-montiert-ueberwachungskamera-am-kohl-grab-ab
Kein Geld, kein Recht, kein Glück in diesem Leben - arme Frau Doktor!
BONZO DOG DOO - DAH BAND - Canyons Of Your Mind - Tadpoles - 1969:
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